Frage an Christian Schmidt bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Christian Schmidt
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Frage an Christian Schmidt von Guido F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schmidt,

in Ihrer Antwort an H. P. schreiben Sie:
"Inzwischen konsumieren ca. 600.000 zumeist junge Menschen Cannabis, davon sind ca. 220.000 Personen bereits stark abhängig."
Woher stammen Ihre Zahlen?

Die letzte offiziell veröffentlichte Gesamtkonsumentenzahl stammt aus dem Drogenbericht 2007, sie betrug ca. 2 Mio..
Eine Auswertung der WHO World Health Surveys ergab, dass 17,5 % der erwachsenen Bundesbürger, also ca. 12 Mio., Erfahrungen mit Cannabis haben (vgl. http://www.plosmedicine.org/article/info:doi/10.1371/journal.pmed.0050141 ).

Sie erwähnen den starken Anstieg des Konsums in den letzten 10 - 15 Jahren.
Wie war die Entwicklung vor dem genannten Zeitraum?
Welche Rückschlüsse auf die Wirksamkeit des Cannabisverbots ziehen Sie aus der Gesamtentwicklung?

Ihr Hinweis, "dass Cannabis häufig als Einstiegsdroge für den späteren Konsum härterer Drogen dient", überrascht mich.
Woher stammt diese Erkenntnis?
Wie erklären Sie, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung dieser Einstiegsdrogentheorie widerspricht?
(vgl. http://www.drugcom.de/?uid=d43cd2ae4cec9f4a892ad4bf57907326&id=topthema?=98 )

Durch welche Quellen gelangten Sie zu dem Wissen, dass eine geringe Dosis Cannabis, die von Ihnen genannten Symptome auslöst?
Treten diese Symptome generell auf?
Wie lange halten die Symptome dann an?

Etwa 3,3 Mio. Bundesbürger sind abhängig von Alkohol oder konsumieren ihn missbräuchlich, fast 10 Mio. trinken täglich gesundheitsschädliche Mengen und über 73.000 sterben aufgrund übermäßigen Alkoholkonsums allein oder in Kombination mit Tabak ( http://www.dhs.de/web/datenfakten/alkohol.php ).
Objektiv betrachtet, ist Alkohol eine deutlich gefährlichere Droge als Cannabis (vgl. "The Lancet", Bd.369, S.1047, 2007).
Wie stehen Sie vor diesem Hintergrund zu einem generellen Alkoholverbot?

Muss man es nicht als Willkür betrachten, dass der Umgang mit Cannabis strafrechtlich verfolgt wird, Alkohol aber völlig frei zugänglich ist?

Freundliche Grüße
Guido Friedewald

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Sehr geehrter Herr Friedewald,

Sie nehmen in Ihrer Zuschrift Bezug auf meine Beantwortung der Frage zum Cannabiskonsum in Deutschland. Ich begrüße, dass Sie sich genauer mit dem Thema beschäftigen möchten und empfehle Ihnen gerne die Lektüre des aktuellen Drogen- und Suchtberichts der Drogenbeauftragten der Bundesregierung (Mai 2009) http://www.bundesregierung.de/nn_774/Content/DE/Artikel/2009/05/2009-05-04-drogenbericht.html.

Mir ist wichtig daraufhin zu weisen, dass der Konsum von psychoaktiven Substanzen wie Cannabis gesundheitliche Gefahren birgt. Auf eine Diskussion über eine Unbedenklichkeit lasse ich mich nicht ein. Ich stimme Ihnen allerdings zu, dass auch der Konsum von Alkohol erhebliche Gefahren für die physische und psychische Gesundheit der Menschen beinhalten kann.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Parlamentarischer Staatssekretär