Frage an Christian Schmidt bezüglich Innere Sicherheit

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Christian Schmidt
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Frage an Christian Schmidt von Werner K. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Staatssekretär im Verteidigungsministerium

Laut militärischem Luftfahrthandbuch ruht der militärische Flugbetrieb grundsätzlich an den Wochenenden. Wie kann es dann sein, dass trotzdem am vergangenen Samstag (23. August 2009) US-Hubschrauber während der Mittags- und der frühen Abendstunden in der Nähe des Flugplatzes Katterbach ihren Lärmterror mit Spitzenwerten von bis zu 67 dB(A) verbreiteten. Offensichtlich befanden sich die Helis auf den Rückflug von den bayerischen Truppenübungsplätzen nach Katterbach. Hatte die US-Army irgendwelche Genehmigungen (siehe Militärisches Luftfahrtshandbuch) von deutscher Seite, diese Flüge durchführen zu dürfen?
Auf eine Beschwerde bei der US-Einheit in Illesheim erhielt ich heute folgende E-Mail-Antwort: Zitat: Am Samstag fanden notwendige Wartungstestfluege statt. Der Antrag fuer Wartungstestfluege der 12. Kampffliegerbrigade wurde durch das Luftwaffenamt genehmigt. Originaltext aus dem E-Mail, Zitat Ende

Das Luftfahrthandbuch lässt Wochenendflüge auch nur zu wenn (Zitat): technische Flüge zur Erhaltung der Einsatzbereitschaft, die durch die HöhKdoBeh/KdoBeh/vergleichbare Dienststellen der Bundeswehr genehmigt worden sind; Zitat Ende

Hätte die Einsatzbereitschaft unserer „Lärmterroristen“ wirklich darunter gelitten, wenn diese Wartungstestflüge erst heute Vormittag stattgefunden hätten? Ich hoffe auf baldige und ausführliche Antwort hier im Abgeordnetenwatch noch bevor die nächste Sitzung der Lärmschutzkommission in Katterbach tagt!

Mit friedlichen Grüßen
Werner Kopper

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Sehr geehrter Herr Kopper,

Flugbetrieb am Wochenende ist am Militärflugplatz Ansbach-Katterbach nicht von vornherein untersagt - bedarf aber der Genehmigung. Die Notwendigkeit und die Modalitäten der Durchführung von Wochenendflugbetrieb mit Hubschraubern in Ansbach-Katterbach sind im Rahmen der für den 16. September 2009 angesetzten Tagung der örtlichen Fluglärmkommission thematisiert worden.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB