Frage an Christian Schmidt bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Christian Schmidt
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Frage an Christian Schmidt von Klaus S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Lieber, hochverehrter Herr Schmidt,

auf meine in diesem Forum am 19.11.2009, 18.12.2009, 09.02.2010 und 19.02.2010 gestellten Fragen reagierten Sie nun, nach zum Teil 10 Monaten, mit der Behauptung, diese ergehen sich in Polemik zu immer wiederkehrenden Themen. Weiter schreiben Sie, ich hätte das Recht, zu fragen, Sie das Recht, nicht zu antworten.

Einem anderen Fragesteller, Herrn Kopper, der Ihnen am 11.01.2010, 08.03.2010, 25.05.2010 und 12.07.2010 Fragen stellte, schreiben Sie auch, dass seine Fragen immer wieder gleiche Themen bemühen, Sie angeblich dazu differenziert Stellung genommen hätten.

Sollten Sie wirklich der Meinung sein, ich betreibe Polemik, darf ich Ihnen aufrichtigst versichern, dass dies nicht der Fall ist. Ich bin, wie offensichtlich Herr Kopper und unzählige andere, lediglich ein Bürger, der in Westmittelfranken lebt und vom Lärmterror durch U.S. Hubschrauber seine Gesundheit gefährdet sieht und in seiner Lebensqualität in unzulässiger Weise beeinträchtigt wird. Zudem wurde noch keine einzige der offenen Fragen von Ihnen beantwortet. Sie können sicher sein, denn ich habe alle Fragen und Antworten gelesen.

Frage: Halten Sie es für einen guten Stil, die Wähler Ihres Wahlkreises, deren Interessen Sie schließlich zu vertreten haben, so zu behandeln?

Sie behaupten, Sie hätten das Recht, Fragen (von Bürgern, die in Ihrem Wahlkreis leben) nicht zu beantworten. Ich meine, jeder Bürger hat das Recht darauf, dass Sie Rede und Antwort stehen, schließlich leben Sie von Steuergeldern der Bürger und sind als MdB verpflichtet die Interessen aller Bürger in Ihrem Wahlkreis zu vertreten.

Frage: Worauf begründen Sie Ihr Recht, nicht zu antworten?

Am 12.05.2010 hatte ich mich mit einer Petition an Sie gewandt, wie es das Grundgesetz vorsieht. Ich warte bis heute auf eine Antwort von Ihnen.

Frage: Warum und mit welcher Begründung missachten Sie das Grundgesetz?

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Sehr geehrter Herr Schmidt,

Ihre Zuschrift habe ich erhalten. Ich verweise Sie auf die Beantwortung der Fragen von Herrn Werner Kopper vom 25.09. sowie 15.10.2010.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Parlamentarischer Staatssekretär