Frage an Christian Schmidt bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Christian Schmidt
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Frage von Werner K. •

Frage an Christian Schmidt von Werner K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Staatssekretär,
auch wenn Sie manche Fragen mit einem Standart-Satz beantworten (zum Beispiel http://www.abgeordnetenwatch.de/christian_schmidt-575-37934--f261729.html#q261729 )
bleibt es trotzdem ein Dauerthema, solange der Eindruck vorherrscht, dass die US-Administration die Bundesrepublik als Flugzeugträger für militärische Abenteuer, die nichts mit einer Landesverteidigung der Bundesrepublik zu tun haben, missbraucht.
Sind Ihnen Fragen die US-ARMY als sogenannte Gaststreitkräfte betreffend zu unbequem?
In den Nürnberger Nachrichten vom 25. September 2010 („Schießbahn ist lauter als erlaubt!“) und auch in der Internetausgabe der Nordbayerischen Zeitung vom gleichen Tag ( http://www.nordbayern.de/region/pegnitz/belastung-der-burger-weit-uber-grenzwert-1.191345 ) lese ich wieder einmal von Verstößen der US-ARMY gegen fundamentale Vorschriften im Bezug auf Lärmbelästigungen.
Somit stelle ich die konkreten Fragen mit der Bitte um konkrete Antworten:
Warum verhandelt die Bundesrepublik Deutschland nicht das NATO-Truppenstatut neu, damit z.B. auch auf den bundeseigenen Liegenschaften das Gewohnheitsrecht aus der Besatzungszeit abgeschafft und das Recht des Eigentümers Geltung erhält?
Braucht es überhaupt neue Lärmschutzwälle in Grafenwöhr, kann die US-ARMY schwere Waffen nicht in deren Heimat testen?
Wie kann es sein, dass Lärmgutachten, die schon vor fast 20 Jahren erstellt wurden, vor der Öffentlichkeit unter Verschluss gehalten werden?
Können Sie nicht darauf Einfluss nehmen, damit deutsche Lärmschutzvorschriften nicht nur für den Schießlärm sondern auch für den Hubschrauberlärm durch die US-ARMY generell eingehalten werden?
Ist es nicht auch Ihre Aufgabe als gewählter Abgeordneter und Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium die Interessen der deutschen Bevölkerung zu vertreten und nicht allen Wünschen unserer seit 20 Jahren zu Gästen mutierten ehemaligen Besatzungstruppen abnickend zu entsprechen?
Werner Kopper

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Sehr geehrter Herr Kopper,

für Ihre E-Mail vom 25. September 2010, in der Sie um Beantwortung detaillierter Fragen zum Lärmschutz bei der militärischen Ausbildung auf dem US-Truppenübungsplatz Grafenwöhr bitten, danke ich Ihnen. Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1.:
Das nach dem Krieg in Deutschland geltende Besatzungsstatut wurde 1955 aufgehoben. Heute gilt auch auf den den US- und anderen Stationierungsstreitkräften zur ausschließlichen Benutzung überlassenen Liegenschaften deutsches Recht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dies ergibt sich aus dem NATO-Truppenstatut wie auch dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut in der Fassung von 1993. Diese vom Deutschen Bundestag gebilligten völkerrechtlichen Verträge haben sich in jahrelanger Praxis bewährt. Die zuständigen deutschen Behörden und die Behörden einer ausländischen Truppe konsultieren dabei einander und arbeiten vertrauensvoll zusammen, auch zur Berücksichtigung der Belange der Bevölkerung im Umfeld der Liegenschaften.

Zu Frage 2.:
Den amerikanischen Gaststreitkräften in Deutschland ist völkerrechtlich verbindlich die ausschließliche Nutzung des TrÜbPl Grafenwöhr eingeräumt worden. Dieser Übungsplatz ist eine wesentliche Basis für die Einsatzvorbereitung sowohl der US-Soldaten, als auch ihrer Verbündeten. Zum Abschluss der Einsatzvorbereitung durchlaufen die Soldaten vor Verlegung in die Einsatzgebiete des Nahen Ostens im dortigen Joint Multinational Training Command eine finale Ausbildung. Im Rahmen dieser Ausbildungssequenz wird das Zusammenwirken der Waffen eines Gefechtsverbandes geübt, sodass eine Auslagerung einzelner Waffensysteme nicht zielführend ist. Im übrigen trainiert die US-Armee natürlich auch auf ihren Plätzen in den USA.

Zu Frage 3.:
Ein vor 20 Jahren erstelltes und unter Verschluss gehaltenes „Lärmgutachten“, wie von Ihnen angegeben, ist dem Bundesministerium der Verteidigung nicht bekannt.

Zu Frage 4.:
Die gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor Fluglärm sind grundsätzlich auch von den US-Streitkräften und anderen Stationierungsstreitkräften einzuhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB