Frage an Christian Schmidt bezüglich Gesundheit

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Christian Schmidt
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Frage von N. G. •

Frage an Christian Schmidt von N. G. bezüglich Gesundheit

Meine Tochter hat eine starke Kurzsichtigkeit vererbt bekommen. Alleine in 6 Monaten eine ganze Diopthrie.
Bei jeder Verschlechterung muss eine neue Brille, Sportbrille( Vorschrift der Schule) und optische Sonnenbrille bestellt werden. Die Krankenkasse übernehmen gemäß den Festbeträgen der Bundesregierung nur 20 Euro pro Verordnung. ( Sportbrille und Sonnenbrile sind Freizeitvergnügen! )
Wie kann das bitte sein? Wenn man das billigste Gestell kauft kostet dies schon Euro 30. Die beiden Gläser, nicht entspiegelt, ebenfalls Euro 60,--
Fehlsichtigkeit ist eine Krankheit und keine Vorsorgemaßnahme!!!!
Wieso zahlen hier die Krankenkassen nicht? Ist das ganze so zulässig?
Hier ist eine Lücke im System!
Bitte um Antwort.

m.f.G,
G.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau G.,

vielen Dank für Ihre Email vom 13.08.2012.
Das deutsche Gesundheitssystem ist eines der besten der Welt. Eine gute, wohnortnahe und flächendeckende Versorgung der Patienten ist sein Markenzeichen. Brillen als sogenannte Hilfsmittel werden in der Tat nur noch mit einem Festbetrag bezuschusst, so wie es zu Zeiten der rot/grünen Bundesregierung festgelegt worden ist. Eine weitere Änderung ist gegenwärtig nicht beabsichtigt.

Auf der Homepage des Bundesministeriums der Gesundheit gibt es ausführliche Informationen zu der Frage der Kostenübernahme von Heilmitteln, z.B. einer Brille/ Sehhilfe. Dort heißt es u. a.:

/Einen Leistungsanspruch auf Brillen und Sehhilfen haben nur Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Wer 18 Jahre und älter ist, trägt sämtliche Kosten für Sehhilfen selbst - mit folgenden Ausnahmen:

* Therapeutische Sehhilfen, sofern sie der Behandlung von
Augenverletzungen oder -erkrankungen dienen (beispielsweise
besondere Gläser, Speziallinsen, Okklusionsschalen). Bei welchen
Indikationen therapeutische Sehhilfen verordnet werden können, hat
der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) festgelegt.

* Bei einer schweren Sehbeeinträchtigung, d.h. wenn auf beiden
Augen eine Sehbeeinträchtigung mindestens der Stufe 1 nach der von
der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Klassifikation gegeben
ist.

Seit dem 1.1.2004 erhalten nur noch Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr einen Zuschuss für eine benötigte Brille. Eine Fehlsichtigkeit ist nicht als Krankheit definiert. Die grundsätzliche und vollständige Übernahme der Kosten für Brillen/ Sehhilfen aber auch alle anderen Hilfsmittel würde unser Gesundheitssystem bzw. die Krankenkassen zusätzlich belasten. Beitragssatzsteigerungen könnten die Folge sein.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Parlamentarischer Staatssekretär