Frage an Christian Schmidt von Johannes R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schmidt
meine Frage ist aufgrund des aktuellen Ereignisses in Rostock recht einfach zusammengefasst: Warum wird ein Raubkopierer zu mind. 5 Jahre Freiheitsstrafe verurteilt? Hingegen die meisten Vergewaltigungsdelikte viel milder und oft auch mit Aussicht auf Bewährung.
Wie stehen Sie dazu?
Finden Sie gerechtfertigt, dass man die Seele und das Leben der Betroffenen(Opfer) als viel weniger "beurteilt" als hingegen die Interessen der Konzerne??
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Raber
Sehr geehrter Herr Raber,
vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 19.10.2012. In Deutschland wird die Rechtsprechung von unabhängigen Richtern ausgeübt, die nur dem Gesetz unterworfen sind. Die Unabhängigkeit der Richter ist ein entscheidendes Prinzip der Gewaltenteilung und daher im Grundgesetz verankert (Art. 97, Abs. 1 GG).
Ich kenne den von Ihnen angesprochenen Rostocker Fall nicht. Falls dieses Strafmaß so geurteilt worden ist, können Sie aber davon ausgehen, dass es sich um kein bloßes Kavaliersdelikt (sozusagen „mal für den Privatgebrauch eine Kopie gezogen“ oder ähnlich), sondern um erhebliche kriminelle Energie, möglicherweise organisierte Kriminalität oder ähnliches, gehandelt hat. Das Gericht sieht den konkreten Fall. Falls die Verteidigung in Revision geht, kann das Urteil auf Verfahrensfehler überprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt MdB
Parlamentarischer Staatssekretär