Frage an Christian Schmidt bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

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Christian Schmidt
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Frage von Ulrich O. •

Frage an Christian Schmidt von Ulrich O. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Schmidt,

ich lese gerade das Buch "Tiere essen", welches einen düsteren Einblick in die Welt der amerikanischen Massentierhaltung gibt.

Das Buch warf für mich einige Fragen auf. Einerseits hoffe ich, dass unsere deutschen, bzw. europäischen Standards zur Tierhaltung die amerikanischen deutlich übertreffen, andererseits bin ich realistisch genug, dass Marktdruck, Konsumverhalten und Effizienzüberlegungen zwar für gefüllte Regale, nicht aber für eine artgerechte Tierhaltung sorgen.

Besonders kritisiert wird im Buch die tierverachtende Haltung und Tötung von Hennen in Legebatterien. Vermutlich stimmen Sie mir zu, dass hier von Tiergesundheit keine Rede sein kann.

Allerdings besteht ein deutlicher Kausalzusammenhang zwischen Tier- und Menschengesundheit. In Amerika werden beispielsweise ca. 3 Mio Pfund Antibiotika an Menschen ausgegeben. Gleichzeitig werden jedoch 25 Mio Pfund Antiobiotika zu präventiven Zwecken (Krankheitsvermeidung) in Betrieben der Massentierhaltung verfüttert. Hinzu kommt die Verwendung von Antibiotika zu therapeutischen Zwecken. Der Entstehung von multipel-resistenten Erregern wird damit durch die Tierindustrie vorschub geleistet.
Im Jahr 2005 ergab ein Bericht der WHO (und weiterer renomierter Organisationen), dass eine der größten Folgen von Massentierhaltung die "schnelle Selektion und Vermehrung von aus Viren hervorgegangenen Pathogenen (oft durch Mutation)" sei und dementsprechend ein gesteigertes Risiko für die Entstehung bzw. Verbreitung von Seuchen zur Folge habe (frei übersetzt). In diesem Kontext werden insbesondere Erreger wie H1N1, SARS oder H5N1 genannt, die sich potentiell zu tödlichen Pandemien entwickeln könnten.

Wie tritt das LW Ministerium an dieses Problem heran (bzw. sieht es ein Problem)?
Wie fördern Sie die Tiergesundheit und artgerechte Haltung?
Wie verhindern Sie, dass die Lebensmittel- und Pharmaindustrie unsere Gesundheit dem eigenen Gewinn opfert?

Mit freundlichen Grüßen,

Ulrich Oberender

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CSU

Sehr geehrter Herr Oberender,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Tierschutz und zum Einsatz von Antibiotika bei Tieren. Selbstverständlich setzen mein Haus und ich mich gründlich und kritisch mit den einzelnen Aspekten der Nutztierhaltung auseinander.

Für die Bundesregierung hat der Tierschutz bei der Nutztierhaltung eine hohe Priorität. Im Koalitionsvertrag sind hierzu einige Ziele vereinbart, für die im Augenblick ein Umsetzungskonzept erstellt wird. Mit der Charta für Landwirtschaft und Verbraucher ( www.bmel.de/charta ) hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) zudem bereits 2012 die politischen Handlungsfelder für die Landwirtschaft aufgezeigt. Ein besonderes Augenmerk wurde hierbei auf den mittelfristigen Verzicht auf so genannte nicht-kurative Eingriffe gelegt. Hieran wird weiter intensiv gearbeitet und geforscht.

Wichtige Verbesserungen im Tierschutz auf gesetzlicher Ebene sind zwischenzeitlich ebenfalls in Kraft getreten. Am 10. Februar 2014 wurde die vom BMEL vorgelegte Verordnung zur Festlegung von Anforderungen an die erwerbsmäßige Haltung von Kaninchen im Bundesgesetzblatt verkündet. Darüber hinaus wurde im Juli 2013 mit dem Dritten Gesetz zu Änderung des Tierschutzgesetzes unter anderem eine Verpflichtung des Halters zu einer tierschutzbezogenen Eigenkontrolle anhand von Tierschutzindikatoren eingeführt. So kommt den Tierhaltern eine noch stärkere Rolle bei der Sicherstellung des Tierschutzes zu. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den sogenannten Tierschutzindikatoren, die zur Beurteilung des Wohlergehens der Tiere herangezogen werden sollen. Mit dem Deutschen Tierschutzbund und anderen Organisationen steht mein Haus in engem Kontakt. Wir unterstützen landwirtschaftliche Betriebe und Berater dabei, neue Tierschutzmaßnahmen in die Breite der landwirtschaftlichen Betriebe zu tragen. Zudem werden Tierhalter, die einen besonders tiergerechten Stall bauen, unterstützt.
Mit all diesen Maßnahmen sollen die Haltungsbedingungen weiter konsequent an die Bedürfnisse der Tiere angepasst werden.

Sie äußern zudem Ihre Sorge, über einen zu hohen Antibiotikaeinsatz: Eine Verwendung von Antibiotika als Futtermittelzusatzstoffe ist seit Jahren verboten. Antibiotika werden zur Behandlung von erkrankten Tieren - analog zum Menschen - grundsätzlich nur nach tierärztlicher Verordnung eingesetzt. Für die Verordnung von Antibiotika muss eine so genannte Indikation (hier: eine bakterielle Infektion) vorliegen, die vorher durch den Tierarzt festgestellt wurde. Ein verantwortungsbewusster und zielführender Einsatz von Antibiotika nach tierärztlicher Diagnosestellung muss in der Tierhaltung auch weiterhin möglich bleiben, um die Gesunderhaltung unserer Tierbestände sicher zu stellen. Der Bundesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, den Antibiotika-Einsatz in Tierhaltungen zu reduzieren. Die Überwachung der Anwendung von Tierarzneimitteln obliegt den zuständigen Behörden in den Bundesländern. Um künftig Tierhaltern, Tierärzten sowie den Überwachungsbehörden ein weiteres wirksames Instrument zur Kontrolle des Antibiotikaeinsatzes in den von ihnen überwachten Tierhaltungen zur Verfügung zu stellen, hat der Deutsche Bundestag im vergangenen Jahr das Arzneimittelrecht neu gefasst.

Im 16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes ist vorgeschrieben, dass die Therapiehäufigkeit mit Antibiotika in Mastbetrieben ermittelt und bundesweit verglichen und reduziert werden muss.

Bereits seit dem Jahr 2008 gibt es eine deutsche Antibiotikaresistenzstrategie DART, in der die Maßnahmen für die Human- und die Veterinärmedizin beschrieben werden. Die ordnungsgemäße Anwendung von Tierarzneimitteln wird zudem in der gesamten Europäischen Union nach einheitlichen Vorgaben durch Rückstandskontrollen überwacht. Weiterführende Informationen finden Sie unter www.bmel.de und auf den Webseiten des Bundesinstituts für Risikobewertung www.bfr.bund.de.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich auf die Produktionsbedingungen in den USA an dieser Stelle nicht eingehen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB