Frage an Christian Schmidt von Michaela F. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Schmidt,
nach den mir vorliegenden Informationen ist beabsichtigt, das Transsexuellengesetz an die neueren medizinischen und gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen. Einer der Eckpunkte wird dabei auch die Neugestaltung des Nachweises vorliegender Transsexualität und die damit einhergehende Straffung des gutachterlichen Verfahrens sein.
Im Hinblick auf die Situation von intersexuellen Menschen beabsichtigt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine interministerielle Arbeitsgruppe einzurichten. Die in diesem Gremium zu erwartenden Diskussionen und Lösungsansätze werden auch Wechselwirkungen zum Transsexuellenrecht enthalten.
Ich bitte Sie um Informationen darüber, wer der Arbeitsgruppe zum Thema Transsexualität angehört und inwieweit transsexuelle Menschen in den Entscheidungsprozess miteingebunden werden.
Vorab besten Dank und
Freundliche Grüße
Michaela Fischer
Sehr geehrte Frau Fischer,
vielen Dank für Ihre Email vom 19. August, in der Sie sich nach der interministeriellen Arbeitsgruppe „Intersexualität/ Transsexualität“ erkundigen.
Mein Fraktionskollege Herr Marcus Weinberg MdB, Sprecher der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, hat bereits in diesem Forum diese Frage ausführlich beantwortet. Gerne verweise ich Sie auf seine Stellungnahme, die Sie unter diesem Link http://www.abgeordnetenwatch.de/marcus_weinberg-778-78562.html#questions aufrufen können.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt