Frage an Christian Schmidt von annette n. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Schmidt,
haben Sie auch den Eindruck das bezüglich der erneut notwendig gewordenen novellierung der Düngemittelverordnung Ihrer bisherige Agrarpolitik ihren Zenit überschritten hat,weil überdimensionierte Biogassanlagen und Stallungen unendliche Mengen an "hochwertigen Wirtschaftdüngern" produzieren,die in einem endlichen Deutschland als Ausbringeort ihre Grenzen finden ? Befürworten sie die gloreiche Idee des Bauerverbandes flächendeckender Gärrest und Güllespeicher auf Ackerflächen oder sonst wo in der Landschaftaft um weiterhin am Bedarf vorbei zu produzieren? oder bevorzugen sie den nachhaltigen Gülletourismus in Regionen wo Grenzwerte noch nicht überschritten sind? dienen Direktzahlungen und Fördergelder der nachhaltigen Verschandelung und Zerstörung des ländlichen Raums gemäß der Metapher von der guten landwirtschaflichen Praxis um die Landflucht zu beschleunigen?
Wie rechtfertigen Sie Ihre Klientelpolitik die gerade mal 4% der Arbeitplätze im Mindetslohnsektor stellt im Verhältniss zu den generationübergreifenden Schäden für alle?
Wann wollen Sie diesbezüglich Ihren klar formulierten Eid und nicht Herrn Rukwied folge leisten?
Mit freundlichem Gruß
A.Niedermaier
Sehr geehrte Frau Niedermaier,
Danke für Ihr Interesse an der Landwirtschaft.
In Deutschland wird die Düngung von landwirtschaftlich genutzten Flächen durch die Düngeverordnung klar geregelt. Danach ist die Düngung am Bedarf der Pflanzen auszurichten und muss im Rahmen einer Düngeplanung ermittelt werden. Der Grundsatz dabei ist, dass nur so viel gedüngt werden soll, wie von den eingesäten Pflanzen für das Erreichen eines bestimmten Ertrages benötigt wird.
Wie Sie schon erwähnt haben, wird derzeit in meinem Ministerium eine Änderung der Verordnungs- und Gesetzgebung intensiv vorbereitet. Auf der Grundlage neuer Erkenntnisse sind dabei zusätzlichen Maßnahmen im Bereich der landwirtschaftlichen Düngung geplant. So wird die Düngebedarfsermittlung bundesweit vereinheitlicht. Die Verordnung wird zudem Mindestabstände zu Gewässern vorschreiben, die Nährstoffeinträge weitestgehend vermeiden sollen – um nur ein paar Beispiele zu nennen. Außerdem sollen die nicht erfassten Gärreste, die Sie ansprechen, in das Düngegesetz und damit in die Regelungen einbezogen werden. Die „gute landwirtschaftliche Praxis“ ist übrigens keine Metapher, sondern ein hoher Standard der Bewirtschaftung, den der verantwortungsbewusste Landwirt in der Region anwendet. Dabei handelt es sich um einen „unbestimmten Rechtsbegriff“, der Inhalte rechtssicher fixiert, so dass Sie im Einzelnen im Gesetz nicht mehr genannt werden müssen.
Was den Mindestlohn angeht, so löst die Bundesregierung ein Versprechen ein, das sie im Koalitionsvertrag gegeben hat: Der Mindestlohn sichert faire Arbeitseinkommen – das gilt auch für mehr als eine Million Beschäftigte in der Agrarbranche. Mit den flankierenden Regelungen bei Saisonarbeitnehmern sorgen wir dafür, dass der Mindestlohn einerseits nicht verwässert wird und andererseits den landwirtschaftlichen Betrieben der sanfte Übergang zum gesetzlichen Mindestlohn gut gelingt. So darf die kurzfristige sozialabgabenfreie Beschäftigung zum Beispiel von 50 auf 70 Tage ausgedehnt werden.
Zu den weiteren Themen, die Sie ansprechen finden Sie ausführliche aktuelle Informationen unter www.bmel.de.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt MdB
Bundesminister
Abgeordnetenbüro Christian Schmidt MdB
Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft