Frage an Christian Schmidt von Norbert S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag, Minister Schmidt!
In der nicht-öffentlichen Sitzung am 17.6.2015 des EL-Ausschusses sollte die Bundesregierung - also wohl Ihr Ministerium - unter dem Punkt 6 Ihre Pläne zur Umsetzung der TPD darlegen. Mit meinen Versuchen, als einfacher Bürger an weitere Informationen zu dieser Veranstaltung zu kommen bin ich leider gegen eine bürokratische Wand gefahren.
Warum diese Geheimniskrämerei?
Gibt´s da was zu verbergen?
Können Sie uns betroffenen Bürgern mitteilen, was speziell zu Artikel 20 (die sogenannte "E-Zigarette") geplant ist?
Einige der sogenannten "Experten", die von Ihnen angehört wurden, fordern unter Anderem "Einschränkungen" bei Aromen, die einem Verbot gleichkommen. Sollen solche prohibitionistischen Ideologien umgesetzt werden?
Warum werden wir Verbraucher von Ihnen komplett ignoriert?
[ http://ig-ed.org/2015/06/ig-ed-beschwerde-an-die-bundeskanzlerin/ ]
Haben wir Bürger überhaupt eine Chance, irgendwo angehört zu werden?
Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre Nachfragen zur Regulierung elektronischer Zigaretten.
Am 29. April 2014 wurde die neue Tabakprodukt-Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Bis zum 20.5.2016 ist die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Mein Ministerium ist federführend zuständig und arbeitet derzeit an der Umsetzung.
Mit der neuen Tabakprodukt-Richtlinie sollen insbesondere Jugendliche vom Einstieg in den Konsum von Tabakerzeugnissen und elektronischen Zigaretten abgehalten werden, indem die Attraktivität dieser Erzeugnisse vor allem für diese Altersgruppe reduziert wird.
Für nikotinhaltige elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter sieht die Tabakprodukt-Richtlinie erstmals produktspezifische Regelungen vor: Es werden umfangreiche Mitteilungspflichten, Kennzeichnungs- und Warnvorschriften für diese Erzeugnisse eingeführt. Jedem Produkt ist ein Beipackzettel beizufügen. Zusatzstoffe, die die Attraktivität, die Sucht erzeugende oder toxische Wirkung erhöhen, die Inhalation oder die Nikotinaufnahme erleichtern, werden verboten. Die Sicherheit der Erzeugnisse wird durch konkrete Vorschriften zu Behältnissen, zur Reinheit der Inhaltsstoffe und zu Grenzwerten nikotinhaltiger Flüssigkeiten gewährleistet. Elektronische Zigaretten unterliegen den gleichen Werbebeschränkungen wie herkömmliche Tabakerzeugnisse.
Was die wissenschaftliche Einschätzung angeht, so hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), eine Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), sowohl für nikotinhaltige als auch für nikotinfreie elektronische Zigaretten und E-Shishas eindeutige Bewertungen abgegeben. Demnach sind E-Zigaretten - egal ob mit oder ohne Nikotin - keine unschädlichen Erzeugnisse. Ihre gesundheitlichen Risiken ergeben sich durch die Einatmung eines Aerosols, das – unabhängig vom Nikotin - gesundheitsschädliche Substanzen enthält. Das Deutsche Krebsforschungszentrum (dkfz) kommt in seiner Stellungnahme zu der gleichen Bewertung.
Wegen dieser gesundheitlichen Risiken und mit Blick auf die große Beliebtheit von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas habe ich meinen Standpunkt dazu auch öffentlich deutlich gemacht und gesagt: E-Zigaretten und E-Shishas haben in Kinder- und Jugendhänden nichts zu suchen. Die Verdampfer sind keine harmlosen Naschereien – auch wenn sie nach Schokolade, Bubble Gum oder Melone schmecken. Es muss verhindert werden, dass derartige Produkte den Einstieg in eine Raucher-Karriere fördern. Die süßen Aromastoffe verschleiern potentielle Gefahren.
Die Stellungnahmen des BfR zu den gesundheitlichen Risiken von elektronischen Zigaretten sind im Internet zu finden unter http://www.bfr.bund.de/de/a-z_index/nikotin-6336.html .
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt MdB