Frage an Christian Schmidt bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Christian Schmidt
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Frage von Geronimo F. •

Frage an Christian Schmidt von Geronimo F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Schmidt,
beim stöbern auf abgeordnetenwatch.de bin ich auf diese leider unbeantwortete Frage auf dem Profil von Herr Lehmann (Die Grünen, Landtagsabgeordneter BW) gestoßen. Wären sie so freundlich die Frage anstatt seiner zu beantworten?

Frage zum Thema Kultur
22.11.2012
Von: Moritz Schuler

Hallo Herr Lehmann,

in Gemeinschaftskunde ist zurzeit die Landtag unser Thema. Eher zufällig bin meine Tischnachbarn und ich beim Arbeiten mit der Landesverfassung auf die Präambel und den Artikel 1 gestoßen:

Präambel:
"Im Bewußtsein der Verantwortung vor Gott und den Menschen, [...]"

Artikel 1:
"(1) Der Mensch ist berufen, in der ihn umgebenden Gemeinschaft seine Gaben in Freiheit und in der Erfüllung des christlichen Sittengesetzes zu seinem und der anderen Wohl zu entfalten."

Dazu habe ich folgende Fragen:

zur Präambel:
1. Worin besteht die Ursache, dass Gott in der Landesverfassung genannt wird?
2. Warum wird er sogar vor den Menschen aufgezählt?

zum Artikel 1, Absatz 1:
1. Was hat man sich unter dem christlichen Sittengesetz vorzustellen?
2. Warum wird hier die christliche Religion hervorgehoben?

Gruß, Moritz Schuler

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Frick,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23. Oktober 2015. Auf Ihre Frage in Bezug auf die baden-württembergische Landesverfassung kann ich als Bundestagsabgeordneter aus Mittelfranken (Freistaat Bayern) nicht zurückkommen - diesbezüglich empfehle ich, sich an einen Landtagskollegen aus Baden-Württemberg zu wenden. Da man Ihre Frage auch allgemein und diese in Bezug zum Grundgesetz und zur europäischen Grundrechtecharta betrachten kann, übermittle ich Ihnen aber gern meine Einschätzung:

Ich persönlich bin sehr dankbar, dass die Väter und Mütter des Grundgesetzes den Gottesbezug auch in die Präambel geschrieben haben und würde das auch heute genauso machen. Der Bezug auf Gott in der Verfassung ist eine klare Absage an Totalitarismus und die ideologische Vereinnahmung der Bürger durch den Staat. Er ist ein ethisches Fundament für unseren Staat, das sich der politischen Verfügungsgewalt entzieht. Das Wissen, dass es Unverfügbares gibt, ist ein Schutz vor Machtmissbrauch und Allmachtsphantasien.

Diese Verortung nehmen wir ernst. Sie erinnert uns auch daran, dass unser freiheitlicher Staat von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht garantieren kann (sog. „Böckenförde-Diktum“). Unser Staat, unser Grundgesetz, unsere Gesellschaft beruhen zu einem großen Teil auf christlichem bzw. christlich-jüdischem Gedankengut.

Im Übrigen bin ich u.a. meinem Kollegen Dr. Ingo Friedrich (ehem. Vizepräsident des Europäischen Parlaments) sehr für seinen erfolgreichen Einsatz dankbar, dass die Präambel der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ausdrücklich das geistig-religiöse und sittliche Erbe der Union betont.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Bundesminister