Frage an Christian Schmidt von Claudius E. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Damen und Herren,
dies stellt eine allgemeine Anfrage zur aktuellen Politik dar.
Zunächst einmal möchte ich auf die Abstimmung zur Verhinderung der Neuzulassung von Glyphosat eingehen.
Dort hat die Mehrheit der Politiker dagegen gestimmt. Bedeutet dies, dass die Neuzulassung erfolgt?
Generell ist es ja erst einmal fragwürdig, dieses Produkt weiter zuzulassen, da es ja anscheinend berechtigte Zweifel und Warnungen gibt. Deshalb meine Frage: Sind sie für eine Neuzulassung?
Wenn ja, würden mich die Gründe interessieren. Außerdem wüsste ich gerne, warum die Zulassung direkt einen Zeitraum von 15 Jahren vorsieht. Gibt es eine Möglichkeit, die Zulassung in diesem Zeitraum zu widerrufen, sollten neue Erkenntnisse bekannt werden oder man es sich anders überlegen? Es wäre schade, wenn sich etwas, wie bei dem Atomausstieg wiederholen würde, wo nun Unternehmen klagen können.
Weiterhin würde mich die Glaubwürdigkeit der bei der Entscheidung zu Rate gezogenen Studien interessieren. Generell hätte ich nämlich auf dem Gebiet eher eine Politik nach dem Motto "Erst, wenn bewiesen ist, dass das Produkt keine Schäden hervorruft wird es zugelassen". Im Moment scheint es eher nach dem Motto "Das Produkt wird solange zugelassen, bis bewiesen ist, dass es Schäden hervorruft" zu gehen, was ich für nicht gerade verbraucherfreundlich halte.
Eine weitere Frage betrifft die aktuell mal wieder in den Medien aufgegriffene "Schere zwischen Arm und Reich", die weiter auseinander geht.
Ist das in Ihrem Interesse? Wenn ja, warum?
Wenn nein, was beabsichtigen Sie konkret dagegen zu unternehmen und bis wann erhoffen Sie sich erste Besserungen auf dem Gebiet?
Auch würde mich Interessieren, was Ihr Ziel auf dem Gebiet ist, also z.B. nur zu verhindern, dass die Unterschiede größer werden, oder diese auch abzubauen. Also was ihre Idealvorstellung ist.
Ich freue mich auf Ihre Antworten.
Freundliche Grüße
Claudius Ellsel
Sehr geehrter Herr Ellsel,
vielen Dank für Ihre Zuschrift.
Grundsätzlich unterliegen Anwendung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln hohen Anforderungen. Das gilt auch für die erneute Genehmigung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat durch die Europäische Kommission. Die Bundesregierung wird die Zulassung des Wirkstoffes im EU-Abstimmungsprozess nur dann unterstützen, wenn auf Basis validierter, wissenschaftlicher Erkenntnisse sichergestellt werden kann, dass keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier, das Grundwasser und keine unvertretbaren Auswirkungen auf den Naturhaushalt ausgehen. Der Wirkstoff muss sämtlichen Vorgaben des geltenden EU-Rechts entsprechen.
Die Entscheidung über die turnusmäßige Verlängerung der Genehmigung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat, die alle 15 Jahre erfolgt, wird aufgrund einer von der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA vorgelegten wissenschaftlichen Einschätzung getroffen. Die vor kurzem erfolgte Verlängerung der Genehmigung um ein halbes Jahr war eine verfahrensrechtlich notwendige Maßnahme, um die wissenschaftliche Überprüfung in aller Sorgfalt durchführen zu können. Die Wirkstoffgenehmigung endet am 30.06.2016.
Im aktuellen Verfahren zur erneuten Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat wurde Deutschland von der Europäischen Kommission beauftragt, den Wirkstoff wissenschaftlich zu bewerten (berichterstattender Mitgliedstaat). Diese Bewertung führte das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) durch – und zwar unabhängig von politischen Weisungen. Das heißt, dass auf die Ergebnisse und ihre wissenschaftliche Begründung politisch kein Einfluss genommen wurde.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung wurde durch Gesetz als unabhängige wissenschaftliche Behörde im Zusammenhang mit der BSE-Krise auf Vorschlag der damaligen Bundesernährungsministerin Künast eingerichtet. Es gibt keinen Grund, an der wissenschaftlichen Qualität der Arbeit des BfR zu zweifeln. Das Institut wurde vor wenigen Monaten vom deutschen Wissenschaftsrat evaluiert. In seinem Gutachten kommt der Rat zu dem Ergebnis, dass das BfR eine national und international führende Einrichtung in der Risikobewertung ist und qualitativ hochwertige und wissenschaftlich fundierte Arbeit liefert.
Sie sprechen auch das Thema „Soziale Gerechtigkeit“ an, die aus meiner Sicht insbesondere die Chancengerechtigkeit umfasst. Unser Ziel heißt: Vollbeschäftigung. Denn sie kann entscheidend dazu beitragen, dass sich für noch mehr Menschen gute Chancen eröffnen, ihr Leben selbst zu gestalten, und, dass sie insgesamt ein Einkommen erzielen können, mit dem sie für sich und ihre Familie sorgen können.
Wir sind hier auf einem guten Weg: Noch nie hatten in Deutschland so viele Menschen Arbeit wie heute. Das ist ein gemeinsamer Erfolg, auf den wir alle stolz sein können. In Deutschland sind gut 43 Millionen Menschen erwerbstätig.
Auch in anderen sozialpolitischen Themenbereichen hat die Regierungskoalition vieles erreicht: Wir haben die Mittel für den sozialen Wohnungsbau um jährlich 500 Millionen Euro angehoben. Außerdem haben wir die Mütterrente erhöht, die Erwerbsminderungsrente verbessert und das Reha-Budget angehoben. Wir haben den Kommunen zusätzliche Mittel zum Kinderbetreuungsausbau zur Verfügung gestellt und den Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag, das Kindergeld, den Kinderzuschlag und den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhöht.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt MdB
Bundesminister