Frage an Christian Schmidt von Marc E. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Schmidt,
ich habe gerade gelesen, dass Ihr Ministerium plant, das Mindesthaltbarkeitsdatum abzuschaffen. Wie wollen Sie ohne eine Datumsangabe auf den Lebensmitteln sicher stellen, dass die Verbraucher keine verdorbene Nahrung zu sich nehmen? Wie wollen Sie die Unternehmen schützen vor den offensichtlichen Klagen wegen verfallener Ware und den damit einhergehenden Erkrankungen, weil keine Datumsangabe mehr auf den Lebensmitteln sind, aber gleichzeitig die Verbraucher schützen und entschädigen, wenn man sich durch verfallene Ware vergiftet?
Hierzu wird aus Ihrem Haus derzeit nichts gesagt. Ich möchte Ihnen mitteilen, dass dies derzeit doch eher nach einer fixen Idee und nach einem Schnellschuss aussieht.
Ich bedanke mich schon jetzt für Ihre Antwort.
mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Eichhardt,
vielen Dank für Ihre Nachfrage zum Mindesthaltbarkeitsdatum. Mein Ziel ist es, bis 2030 die Nahrungsmittelverschwendung zu halbieren. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, müssen wir an verschiedenen Punkten ansetzen. Ein Ansatzpunkt ist das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD). Denn das abgelaufene MHD ist einer der Hauptgründe, weshalb Lebensmittel weggeworfen werden. Dabei soll das Mindesthaltbarkeitsdatum keineswegs abgeschafft, sondern zu einer qualifizierten Verbraucherinformation weiterentwickelt werden. Auf keinen Fall soll der Verbraucher im Unklaren gelassen werden. Bei Produkten wie Milch und Schinken beispielsweise ist auch ein echtes Verfallsdatum vorstellbar. Dauerhaltbare Lebensmittel – wie Salz und Zucker – müssen schon jetzt kein MHD tragen. Wichtig ist außerdem, dass die Verbraucher den Unterschied kennen zwischen Mindesthaltbarkeitsdatum und Verfalls- bzw. Verzehrsdatum. Aus diesem Grund hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in den vergangenen Jahren viel in Aufklärung investiert. Bei allen Überlegungen rund um die Weiterentwicklung des MHD steht selbstverständlich die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher im Vordergrund.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt MdB
Bundesminister