Frage an Christian Schmidt von Daniel S.
Sehr geehrter Herr Schmidt,
ich habe Ihre Stellungnahme zum Thema "Glyphosat" in diesem Forum bereits gelesen.
Darin verweisen Sie auf die Bewertung des BfR hin.
Das BfR schreibt in seiner Einschätzung allerdings lediglich "Die Hinweise ür die Kanzerogenität von Glyphosat beim Menschen sind [...] lediglich begrenzt.
Eine absolute Unschädlichkeit von Glyphosat ist also nicht erwiesen. "Begrenzt" bedeutet schliesslich keinesfalls "irrelevant" oder "nicht vorhanden", und wenn die Hinweise begrenzt vorhanden sind, so kann man m.E. keinesfalls von einer sichergestellten Information sprechen..
Sie, Herr Schmidt, schrieben aber in diesem Forum im Rahmen einer Antwort auf die Anfrage von C. E. am 07.04.16: "Die Bundesregierung wird die Zulassung des Wirkstoffes im EU-Abstimmungsprozess nur dann unterstützen, wenn auf Basis validierter, wissenschaftlicher Erkenntnisse sichergestellt werden kann, dass keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier, das Grundwasser und keine unvertretbaren Auswirkungen auf den Naturhaushalt ausgehen."
Desweiteren sind auch die Auswirkungen auf den Naturhaushalt (z.B. in Bezug auf den Einfluss von Glyphosat bei Bienen, [Balbuena, M. et al., 2015: Effects of sublethal doses of glyphosate on honey bee navigation. In: Journal of Experimental Biology, Nr 218. und Steinmann, H. et al, 2012: Uses and benefits of glyphosate in German arable farming. In: Crop Protection, Nr 42.]) durch die Bewertung des BfR nicht als vertretbar belegt worden, soweit ich informiert bin.
Wieso also nun dieser übereilte Vorstoß Ihrerseits, jetzt, bereits vor einem Vorliegen der Ergebnisse der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) über die Neuzulassung abzustimmen?
Ich halte das für absolut unverantwortlich, und würde mich freuen, wenn Sie mich nicht mit einem Hinweis auf Ihre Stellungnahme vom 12.02.16 oder vom 07.04.16 abspeissen würden, wenn ich mal so salopp formulieren darf.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Schoch
Sehr geehrter Herr Schoch,
danke für Ihre Nachfrage zum Zulassungsverfahren von Glyphosat. Nach wie vor gilt das, was ich bereits anderen Fragestellern zum Thema Glyphosat ausgeführt habe: Das Genehmigungs- und Zulassungsrecht für Wirkstoffe und Pflanzenschutzmittel in der Europäischen Union (EU) gewährleistet einen sehr hohen Sicherheitsstandard für die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt. Ich setze mich dafür ein, dass dieses hohe Schutzniveau weiterhin aufrecht erhalten bleibt. Die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Glyphosat wurde sowohl durch das unabhängige deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) als auch durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie die übrigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten nach intensiver Bewertung und Prüfung bestätigt. Bei der wissenschaftlichen Prüfung durch die EFSA wurde sowohl eine Gefahrenabschätzung , ob der Wirkstoff krebserregend wirken kann, als auch das Risiko bewertet – und das im Gegensatz zur Arbeit der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) –, ob und wie Menschen, Tiere und Umwelt Glyphosat ausgesetzt sind.
Auch das BfR hat sowohl alle gesetzlich vorgeschriebenen Studien der Antragsteller als auch alle weiteren relevanten und verfügbaren Studien und Erkenntnisse geprüft und bewertet. Die Prüfung des BfR wurde sehr sorgfältig durchgeführt und entspricht dem derzeitigen Stand der Wissenschaft. Das bestätigen die Fachleute aller zuständigen Europäischen Behörden sowie vergleichbarer Einrichtungen weltweit. Die Genehmigung von Wirkstoffen und die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist eine hoheitliche Aufgabe. Diese ist EU-weit gesetzlich geregelt. Die gesundheitliche Risikobewertung, für die das BfR zuständig ist, wird ausschließlich von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Behörde durchgeführt. Die Risikobewertungen erfolgen unabhängig und ausschließlich nach wissenschaftlichen Kriterien. Dabei konnten keine Einwände gefunden werden, die gegen die Wiedergenehmigung von Glyphosat als Pflanzenschutzmittelwirkstoff sprechen.
Vor diesem Hintergrund möchte ich Ihrer Einschätzung deutlich wiedersprechen: Es handelt sich bei dem Zulassungsverfahren nicht um einen - wie Sie sagen - „übereilten Vorstoß“. Die Risikobewertung durch die zuständigen Europäischen Behörden ist seit November 2015 abgeschlossen und die Ergebnisse veröffentlicht. Danach sind die Voraussetzungen für eine Wiedergenehmigung des Wirkstoffs erfüllt. Das laufende Verfahren zur chemikalienrechtlichen Legal-Einstufung des Gefährdungspotenzials von Glyphosat durch die Europäische Chemikalienagentur ECHA ist zwar in der Tat noch nicht beendet. Die zuständigen Behörden, die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Umweltbundesamt (UBA) schlagen jedoch vor, an der schon jetzt bestehenden ECHA-Einstufung in die niedrigste Toxizitätsstufe, festzuhalten. Diese vorgeschlagene Einstufung steht im Einklang mit der EFSA-Einschätzung: „Glyphosat ist wahrscheinlich nicht krebserregend“.
Sollten sich später dennoch belastbare neue Erkenntnisse ergeben, bieten sowohl das EU-Recht als auch das Pflanzenschutzgesetz sofortige Eingriffsmöglichkeiten. Auf EU-Ebene könnte in einem solchen Fall die Wirkstoff-Genehmigung geändert, aufgehoben oder deren Ruhen angeordnet werden; national wäre dies analog dazu bei den zugelassenen Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt MdB
Bundesminister