Frage an Christian Schmidt bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Portrait von Christian Schmidt
Christian Schmidt
CSU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Christian Schmidt zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Elke K. •

Frage an Christian Schmidt von Elke K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Minister Schmidt,

bezugnehmend auf den zweiten Teil Ihrer Antwort an mich vom 14.10.2016.

Ich muss Ihnen leider erneut widersprechen. Die geschaffene Übergangsregelung diente in keiner Form dem Hundetrainer, sondern einzig den Veterinärämtern.

Kaum ein Veterinäramt in Deutschland war vor dem 01.08.2014 in der Lage, uns Hundetrainern überhaupt zu sagen, was wir zu erwarten hätten. Hier ein paar Daten:

Stand: AGT-Beschluss Dezember 2014/Februar 2015; Entwurf PG Stand 11.02.2015; Abstimmung mit BMEL (2) 23.03.15. Umlaufverfahren (AGT Vorsicht Schreiben v. 06.07.2015) – Überarbeitung mit Rückantworten der Länder durch BW Stand 10.11.2015.

Der AGT-Beschluss soll den Veterinärämtern als Leitfaden dienen. Wenn die Übergangsregelung für uns Hundetrainer dienen sollte (Juli 2013 bis August 2014), weshalb kam der Beschluss so spät und weshalb wissen dann heute noch viele Ämter nicht, wie sie sich verhalten sollen und beharren auf Prüfungen, die vom Gesetz her nicht gefordert sind, was Gerichte mittlerweile bestätigt haben?

Das ist für die Hundetrainer zum Teil existenzvernichtend; einige haben aufgegeben, weil sie sich die teure Prüfung nicht leisten können, da sie in keinem Verhältnis zum Einkommen steht, andere erhielten eine Tätigkeitsuntersagung, weil die zuständige Behörde trotz vieler Seminare, teils sogar Ausbildung bei einem privaten Institut, nicht das Mindestmaß an Sachkunde feststellen konnte.

Außerdem ist dieser Zustand eine psychisch nicht mehr zumutbare Belastung für die Hundetrainer, denen noch immer keine Erlaubnis erteilt wurde, weil das Amt bisher untätig blieb, auf eine Prüfung vor der TÄK oder IHK besteht oder einer dreiteiligen Prüfung incl. Sachverständiger beim Amt.

Dies alles, obwohl die AVV das in diesem Maße nicht vorsieht, also ohne eindeutige Rechtsvorschrift. Es geht um ein Mindestmaß an Sachkunde im Bereich Tierschutz!

Ich sehe Ihrer Antwort erneut mit Spannung entgegen.

Mit freundlichen Grüßen Elke Kauth

Portrait von Christian Schmidt
Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Kauth,

vielen Dank für Ihre erneute Zuschrift und Ihr Interesse. Zur Beantwortung Ihrer Frage zum Thema Hundetrainer verweise ich auf bereits in diesem Forum eingestellte inhaltliche Stellungnahmen z.B. an Herrn Fichte, Frau Göbel u.a..

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Bundesminister