Frage an Christian Schmidt bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Christian Schmidt
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Frage an Christian Schmidt von Simona K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bundesminister Schmidt,

anknüpfend an meine Vorredner/innen stelle ich Ihnen die Frage, welche Rechtsgrundlage es hergibt, dass ein Veterinäramt auf die Durchführung einer 3-teiligen Berufsprüfung besteht. Diese Prüfung (meist falsch als Fachgespräch betitelt) besteht aus einem an sich schon kritisch zu sehenden Test am Computer, dem Beurteilen von Videosequenzen und einem praktischen Teil.
Es wird standhaft behauptet, man habe keinerlei Ermessen bei der Erteilung der Erlaubnis und man wäre an die Vorgaben des Landesministeriums gebunden.
Daraus ergibt sich, dass sowohl die für den Vollzug zuständige Untere Verwaltungsbehörde als auch das Landesministerium die Allgemeine Verwaltungsvorschrift -AVV- zum TierSchG (einem Bundesgesetz!) ignoriert, die ganz klar vorgibt, wann wem eine Erlaubnis zu erteilen ist.
Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis ist danach, dass die für die Tätigkeit verantwortliche Person auf Grund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die erforderliche Zuverlässigkeit hat(Mindestmaß nach Drucksache 17/10572). Von einer Berufsprüfung ist dort keinesfalls die Rede.
Ich gehe davon aus, wäre dem Bundesministerium daran gelegen gewesen, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, Anforderungen an Ziele, Mittel und Methoden bei der Ausbildung von Hunden durch Hundeausbilder festzulegen, es dieses näher beschrieben hätte. Das hat es jedoch nicht getan. Vom Fehlen einer näheren Regelung zu Erziehung oder Training von Hunden durch Trainer und andere Sparten ganz abgesehen.
Da die AVV keiner Novellierung bzw. Angleichung unterzogen wurde, frage ich mich, aus welchem Grund, mit welchem Recht die Länder und die Verwaltungsbehörden ohne und gegen bestehendes Recht handeln dürfen.
Sicherlich können Sie mir aufklärend zur Seite stehen.

Mit freundlichen Grüßen, S. Kaspereit

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CSU

Sehr geehrte Frau Kaspereit,

vielen Dank für Ihre Zuschrift und Ihr Interesse. Zur Beantwortung Ihrer Frage zum Thema Hundetrainer verweise ich auf bereits in diesem Forum eingestellte inhaltliche Stellungnahmen z.B. an Herrn Fichte, Frau Göbel u.a..

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Bundesminister