Frage an Christian Schmidt bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Christian Schmidt
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Frage an Christian Schmidt von Johann B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Werden Sie nach Ablauf des Monats März 2019 als Mitglied des Aussichtsrats der DB AG antreten und dem MdB Stefan Müller verdrängen?

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Sehr geehrter Herr Birnthaler,

für die neue Legislaturperiode ab 2017 hat sich der Bund als 100%iger Eigentümer der Deutschen Bahn AG vorgenommen, die Infrastrukturverpflichtung für das gesamte Land als Maßstab für die Entwicklung der Deutschen Bahn in den Mittelpunkt zu stellen und nicht Gewinnmaximierung. Dieses Ziel spiegelt sich auch in der Zusammensetzung des Aufsichtsrates wieder, der nicht nur aus Vertretern aus der Wirtschaft, sondern mit Haushalts- und Strukturpolitikern besetzt werden sollte, um ein besonderes Augenmerk auf die Erfüllung der Koalitionsvereinbarungen zu legen, die wie folgt lauten:

"Für uns steht als Eigentümer der Deutschen Bahn AG nicht die Maximierung des Gewinns, sondern eine sinnvolle Maximierung des Verkehrs auf der Schiene im Vordergrund.
Wir halten am integrierten Konzern Deutsche Bahn AG fest. Eine Privatisierung der Bahn lehnen wir ab. Das Schienennetz und die Stationen sind Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Entscheidungen, an welcher Stelle des Netzes in den Erhalt und Ausbau der Schieneninfrastruktur investiert wird, müssen durch den Bund frei von Gewinninteressen privater Dritter gefällt werden.
Wir werden in den Satzungen der DB Netz AG, der DB Station&Service AG sowie des Gesamtkonzerns volkswirtschaftliche Ziele wie die Steigerung des Marktanteils der Schiene festschreiben und die Vorstände der Unternehmen auf die Erfüllung der Ziele verpflichten." (Koalitionsvertrag 2018 zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 3588 bis 3601)

Von Oktober 2017 bis März 2018 habe ich nach Alexander Dobrindt das Amt des Bundesministers für Verkehr und digitale Infrastruktur übernommen. Dies und meine doch umfangreiche Erfahrung als für ländliche Entwicklung zuständiger Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft und meine Leitungserfahrung waren Grundlage dafür, mich für eine Tätigkeit im Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG vorzuschlagen. Im Hinblick auf die Regelungen der §§ 6a und 6b des Bundesministergesetzes wurde dies meinerseits bei der Bundesregierung angezeigt. Daraufhin bedurfte es einer Entscheidung des unabhängigen Gremiums, das für solche Fälle eingesetzt ist, um mögliche Interessenkollisionen mit dem Regierungsamt zu verhindern. Das Gremium hat mir wegen meiner Ministerzuständigkeit für den gesamten Verkehr, also auch für Wettbewerber der Deutschen Bahn AG, deswegen eine Karenzzeit von einem Jahr auferlegt. Das führte zur Vereinbarung, dass der schon aus seiner Zeit im Bundesministerium für Bildung und Forschung hochqualifizierte Kollege Stefan Müller in den Aufsichtsrat der Bahn eintrat. Der für die Berufung und Beendigung solch einer Funktion allein zuständige Anteilseigner hatte deutlich gemacht, dass er nach dem Ablauf der Karenzfrist (Mitte März 2019) gerne mich in den Aufsichtsrat berufen würde. Der Wechsel wurde zum Mai 2019 einvernehmlich vollzogen.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt MdB