Frage an Christian Schmidt bezüglich Recht

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Christian Schmidt
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Frage an Christian Schmidt von Thomas S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schmidt,

ich bin wie Sie Rechtsanwalt und habe mit meiner Anwaltszulassung Verfassungstreue geschworen.
Nun mußte ich feststellen, daß es seitens des Landes Berlin Bestrebungen gibt, mich und hunderttausende, wenn nicht Millionen anständiger Bürger zu kriminalisieren.
Ich spreche von dieser Idee ein generelles Verbot von Hieb- und Stichwaffen zu erlassen bzw. das Führen solcher Gegenstände unter Strafe zu stellen.
Seit Kindestagen habe ich stets ein Taschenmesser in den unterschiedlichsten Ausführungen und Längen bei mir. Einfach weil ein Messer eines der ältesten Werkzeuge der Menschheit ist, aber immer noch unersetzlich. Ich käme nie auf die Idee, einen anderen Menschen zu bedrohen oder gar zu verletzen, würde aber durch ein solches Gesetz in einen Topf mit Kriminellen geworfen werden.
Glauben Sie oder irgendjemand, daß sich auch nur ein Krimineller von seiner Tat abhalten läßt, wenn man ein Messertrageverbot erläßt? Auch jetzt ist es schon verboten, andere Menschen zu bedrohen oder überfallen, ein Verbrecher wird sich nicht von seiner Tat abhalten lassen, nur weil neben der Tat auch noch das Tatmittel verboten wäre.
Ich möchte nicht zukünftig auf mein täglich zigfach eingesetztes Messer verzichten.
Meine Frage daher an Sie: wie stehen Sie und die CSU im allgemeinen zu diesen Vorschlägen eines Messer(trage)verbotes?

Besten Dank schon für Ihre Antwort
mit freundlichen Grüßen
Thomas Süß

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