Frage an Christian Schmidt bezüglich Verkehr

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Christian Schmidt
CSU
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Frage von Kevin M. •

Frage an Christian Schmidt von Kevin M. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Christian Schmidt,

wie stehen sie dazu dass Cannabis Konsumenten den Führerschein verlieren selbst wenn sie nüchtern am Verkehr teilgenommen haben. Die Grenzwerte der Tests sind so niedrig dass selbst ein Konsum der einige Tage zurück liegt zu Problemen mit der Fahrerlaubnis führen kann. Wieso dürfen aber alkoholisierte Personen, mit bis zu 0,5 Promille, trotzdem weiter fahren obwohl sie in einem Rauschzustand sind nur weil sie keine Ausfallerscheinungen haben dies ist doch eher ein Zeichen für häufigen Konsum und der wird ja wohl schlecht nur zuhause stattfinden oder wenn die Person zu Fuß unterwegs ist. Bei einer Fahrt im Rauschzustand sowohl bei Alkohol und allen anderen Drogen bin ich ja auch für einen Entzug der Fahrerlaubnis. Aber ein Entzug dieser und wohl möglich eine Zerstörung der Existenz bei einer nüchternen Fahrt steht doch in keinem logischem Zusammenhang damit dass ein nüchterner Cannabiskonsument zur MPU muss und ein angetrunkener Autofahrer nicht.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihr Schreiben bezüglich der Folgen von Cannabis- und Alkoholkonsum für Menschen im Straßenverkehr.

Sie thematisieren Ausfallerscheinungen durch die Aufnahme von THC und Alkohol und Grenzwerte für Sicherheit im Straßenverkehr. Beide werden von Ihnen gegenübergestellt. Im Gegensatz zum Alkohol jedoch ist die Dosis-Wirkungsbeziehung bei Cannabis komplexer und so unvorhersehbar. Über die Frage finden gegenwärtig entsprechende wissenschaftliche Bewertungen statt. Einen wissenschaftlichen Konsens gibt es dazu in Deutschland bislang nicht. Die Grenzwertkommission befasst sich mit diesen Bewertungen, um sicherzustellen, dass bei der Festlegung von Grenzwerten im Ordnungswidrigkeitenbereich stets der aktuelle wissenschaftliche Kenntnisstand berücksichtigt wird.

Seien Sie versichert, dass die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag auch weiterhin den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung entsprechen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt MdB