Frage an Christian Schmidt bezüglich Recht

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Christian Schmidt
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Frage von Katja S. •

Frage an Christian Schmidt von Katja S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schmidt,
wie Sie sicherlich wissen, muss nach § 7 des zu Anfang des Jahres neu geschaffenen "Luftsicherheitsgesetzes" jeder Luftfahrer auf seine Zuverlässigkeit hin überprüft werden, auch um seine bestehende Lizenz zu erhalten.
Das heißt im Einzelnen, dass man eine existierende, gültige Lizenz verliert, wenn man nicht "freiwillig" jedes Jahr einen kostenpflichtigen Antrag zur Überprüfung stellt. Dazu muss man "freiwillig" den Datenschutz aufheben, damit sämtliche Behörden bis hin zu Geheimdiensten ihre Daten über den Sportpiloten austauschen dürfen und dann entschieden wird, ob keine Zweifel an meiner Zuverlässigkeit verbleiben. Es gibt aber keine festgelegten Zuverlässigkeitskriterien, d.h. es wird willkürlich entschieden.
Dazu kommt, dass die entsprechenden Verordnungen, denen der Bundesrat zustimmen muss, nicht vorhanden sind, laut Anweisung Bundesinnenministeriums wird das Verfahren trotzdem durchgeführt..
Hier werden Grundrechte ausgehebelt, die Unschuldsvermutung gilt nicht mehr, Rechtssicherheit ist nicht gegeben.
Davon sind mehrere zehntausend Piloten und Bürger betroffen.
Ihre Antworten werden in Fliegerkreisen und entsprechenden Internetseiten veröffentlicht werden.
Bitte teilen Sie mir mit, was Sie sofort und nach der Wahl dagegen unternehmen werden/wollen.

mit freundlichen Grüßen

Katja Schlemm

Hier sind dazu noch die §§:
Laut § 7 (2) LuftSiG erfolgt die Überprüfung auf Antrag des Betroffenen, d.h. freiwillig.
Laut LuftSiG §17 (1) "regelt das Bundesministerium des Innern durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten der Zuverlässigkeitsüberprüfung". Diese Durchführungsverordnung gibt es nicht. Für eine Überprüfung ohne DVO fehlt die Rechtsgrundlage.
Laut § 7 (6) LuftSiG bleibt die Lizenz nur erhalten, wenn keine Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen (Umkehr der Beweislast, Abkehr von der Unschuldsvermutung). Die Zuverlässigkeitskriterien sind nicht bekannt.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Schlemm,

vielen Dank für Ihre Zuschrift zum Luftsicherheitsgesetz. Sie kritisieren die darin enthaltende Regelung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung der Piloten.

Bereits während der parlamentarischen Beratungen hat die Union stets auf die verfassungsrechtlichen Probleme des Luftsicherheitsgesetzes hingewiesen. Im Gegensatz zur rot-grünen Koalition war es fortwährendes Anliegen sowohl der CDU/CSU-Bundestagsfraktion als auch der unionsgeführten Länder, Rechtssicherheit für die politischen Entscheidungsträger und die betroffenen Piloten zu schaffen. Hierzu ist eine Klarstellung im Grundgesetz unabdingbar. Diese notwendige Klarstellung hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (BT-Drs. 15/2649) vorgelegt. Leider hat die rot-grüne Koalition sich einer Klärung wider besseres Wissen verweigert, da ihr der Koalitionsfrieden wichtiger war. Deshalb hat die Union das Luftsicherheitsgesetz als Ganzes abgelehnt.

Da sich abzeichnete, dass die rot-grüne Koalition trotz der verfassungsrechtlichen Bedenken gewillt war das Vorhaben durchzusetzen, hat die Union in den Beratungen im Bundesrat mehrere Änderungsvorschläge zu einzelnen Regelungen des Luftsicherheitsgesetzes gemacht, um zumindest hier Einsicht bei Rot-Grün zu erreichen. Dies betraf auch den Bereich der Zuverlässigkeitsüberprüfungen. Da Rot-Grün auf unsere Bedenken keinerlei Rücksicht nahm, kam es nach dem Inkrafttreten des Luftsicherheitsgesetzes zu mehreren Beschwerden von Luftsportverbänden und Privatpiloten. Nachdem der Bundespräsident verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber dem Luftsicherheitsgesetz geäußert hat, sollte man sich deshalb einer objektiven Evaluierung der Regelungen des Luftsicherheitsgesetzes nicht verschließen und prüfen, inwieweit sich in parlamentarischen Beratungen auch Verbesserungen bezüglich einer uneingeschränkt sicherheitsorientierten, auch im Sinne der Privatpiloten praktikablen Zuverlässigkeitsüberprüfung erreichen lassen.

Die Neigung von Rot-Grün, in vielen Fällen bei der Umsetzung von EU-Recht in nationale Regelungen noch einmal kräftig draufzusatteln, haben CDU und CSU stets kritisiert. Allzu oft hat die rot-grüne Bundesregierung hierbei unsachgemäße Verschärfungen hinzugefügt. Deshalb gilt es auch bei der Umsetzung des JAR-FCL 3 genau zu überprüfen, was sachlich gerechtfertigt und geboten ist. Hier muss die Sicherheit im Luftverkehr unbedingte Priorität haben. Unter dieser Maxime ist jedoch auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Wir werden uns auch hier einer objektiven Überprüfung der Regelungen nicht verschließen. Überflüssige, nicht zielgerichtete und überbürokratische Regelungen wird es mit uns nicht geben, gegebenenfalls müssen diese abgeschafft werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Christian Schmidt MdB