Frage an Christian Schmidt bezüglich Innere Sicherheit

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Christian Schmidt
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Frage von Werner K. •

Frage an Christian Schmidt von Werner K. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Staatssekretär Christian Schmidt,
nachfolgenden Text fand ich auf einer amtlichen Internetseite des Landes Niedersachsen, er gilt aber sicher für alle Bundesländer, also auch für Bayern und Mittelfranken:
http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C24085_N9732_L20_D0_I636.html
Zitat: Nach der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahre 1991 gibt es auf deutschem Boden keine stationierten ausländischen Streitkräfte der ehemaligen vier Besatzungsmächte mehr. Die weiterhin in Deutschland verbliebenen amerikanischen, britischen, französischen, belgischen und niederländischen Soldaten sind seitdem Gaststreitkräfte.
Auf Grundlage des NATO Truppenstatut aus dem Jahre 1951 i.V.m. dem entsprechenden Zusatzabkommen von 1994 haben die Streitkräfte nunmehr die Aufgabe, die Bundeswehr im deutschen Raum durch militärische Präsens zu unterstützen. Zitat Ende
Wie steht es nun mit den in Katterbach und Illesheim stationierten US-Einheiten, welche vom deutschen Boden aus in den laut BVG-Urteil völkerrechtswidrigen IRAK-Krieg gesandt werden und wurden und deren Hubschrauber-Piloten ohne Rücksichtnahme auf die Zivilbevölkerung diese durch Kriegsübungen mit Lärm und Abgasen terrorisieren?
Dies hat doch mit der Aufgabe, die Bundeswehr auf deutschem Boden zu unterstützen, nichts zu tun. Also ist deren Recht des Aufenthaltes und auch deren Recht zum Aufenthalt illegal (weil vertrags- und völkerrechtswidrig). Im Weißbuch der Bundeswehr steht jedenfalls nichts Konkretes darüber!
Somit sind auch alle Baumaßnahmen für die US-Truppen zur Erweiterung des Standortes Ansbach Katterbach und Illesheim eingeschlossen rechtlich zu beanstanden!
Oder?
Ich bitte um eine verständliche und nicht nur aus Textbausteinen bestehende Antwort in diesem Forum!
Falls Sie in Ihrer Antwort auf Verträge hinweisen, bitte ich um genaue Angaben der entsprechenden Aktenzeichen.

Mit friedlichen und freundlichen Grüßen
Werner Kopper

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kopper,

vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 21.01.2009.

Zu den aufgeworfenen Fragen zur Stationierung von US-Streitkräften in Deutschland verweise ich auf die Antwort des Herrn Bundesministers Dr. Jung vom 9. Februar 2009 auf die Anfragen vom 6. Oktober 2008 und 8. Januar 2009, die im Internetforum „abgeordnetenwatch.de“ veröffentlicht wurde. Auf diese Fragen gab Herr Bundesminister folgende Antwort:

„…..In Deutschland sind u.a. die Liegenschaften Ansbach und Illesheim
den Streitkräften der Vereinigten Staaten von Amerika nach Art. 48 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut zur ausschließlichen Nutzung überlassen worden. Dort ist eine Heeresfliegerbrigade der amerikanischen Streitkräfte mit Unterstützungseinheiten stationiert. Die Heeresfliegerbrigade ist vor wenigen Wochen nach einem 15-monatigen Auslandseinsatz in ihren Standort zurückgekehrt und hat nun wieder ihren Übungsbetrieb aufgenommen. Dabei werden - wo immer möglich - Hubschrauberflüge über stark bebautem Gebiet vermieden. Folgende Auflagen und Vorsorgemaßnahmen wurden hierzu getroffen: Die Stadt Ansbach beobachtet im Zuge eines Lärmmanagements die Lärmsituation. Bei störendem Lärm wird das "Lärmtelefon" des US-Standortes angerufen, das während der Bürozeit auch der Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Darüber hinaus überwacht das Luftwaffenamt, Abteilung Flugbetrieb der Bundeswehr, in Köln alle militärischen Flugbewegungen im deutschen Luftraum, weist Abweichungen von den Flugbetriebsregelungen nach und leitet die Ahndung von Verstößen ein.
Bei allen Bemühungen, die Belastung der Bevölkerung durch
Hubschrauberflüge mit den getroffenen Regelungen auf ein Mindestmaß zu
reduzieren, ist es leider nicht möglich, Fluglärm im Einzugsgebiet der
Heeresfliegerbrigade ganz zu vermeiden.“

Diese Antwort hat nach wie vor Gültigkeit.

Zu der Frage zur Zulässigkeit von Baumaßnahmen ist festzustellen, dass die US-Liegenschaften in Ansbach und Illesheim nach dem NATO-Truppenstatut völkerrechtlich verbindlich zur ausschließlichen militärischen Nutzung überlassen sind. Dies schließt die Entscheidung der Gaststreitkräfte über Bau und Planung militärischer Infrastruktur aufgrund ihrer militärischen Erfordernisse ein. Gemäß Art. 49 Abs. 2 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut – ZA-NTS - werden Baumaßnahmen der Gaststreitkräfte nach Maßgabe der geltenden deutschen Rechts- und Verwaltungsvorschriften und besonderer Verwaltungsabkommen durch die für Bundesaufgaben zuständigen deutschen Behörden durchgeführt. Somit sind die Baumaßnahmen rechtlich zulässig und nicht zu beanstanden.

Die Rechtslage für die Stationierung von NATO-Streitkräften ist klar und bekannt. Die gegenwärtige Präsenz von ausländischen Truppen beruht rechtlich auf der Grundlage der Resolutionen 1511 vom 16. Oktober 2003, 1546 vom 8. Juni 2004 und Folgeresolutionen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Parlamentarischer Staatssekretär