Werden Sie sich für mehr und strengere Vorgaben zum Schutz von Schweinen im neuen Tierschutzgesetz einsetzen, als die aktuelle Kabinettsfassung vorsieht?

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Christian Schreider
SPD
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Frage von Moritz V. •

Werden Sie sich für mehr und strengere Vorgaben zum Schutz von Schweinen im neuen Tierschutzgesetz einsetzen, als die aktuelle Kabinettsfassung vorsieht?

Sehr geehrter Herr Schreider,

Ferkel in der Ernährungsindustrie in Deutschland erleben in den ersten Tagen ihres Lebens

entsetzliche, menschenverursachte Qualen: ihre kleinen Ringelschwänzchen werden ohne

Betäubung abgeschnitten, ihre Zähne – ebenfalls ohne Betäubung - abgeschliffen und

männliche Schweine chirurgisch kastriert.

Diese Tierquälerei wird durch das Tierschutzgestez in seiner gegenwärtigen Fassung legitimiert. Der aktuelle Kabinettsbeschluss zur Änderung des Tierschutzgesetzes enthält keine nennenswerten Bemühungen dieser legalisierten Tierqäulerei künftig einen Riegel vorzuschieben.

Mit dem Staatsziel Tierschutz (Art. 20a GG) können diese Eingriffe keinesfalls vereinbar sein! Was tun Sie daher, damit

1) das Schwanzkupieren vollständig verboten wird?

2) das Zähneschleifen vollständig verboten wird?

3) die chirurgische Ferkelkastration vollständig verboten wird (sofern nicht medizinisch indiziert)?

Mit freundlichen Grüßen aus Ludwigshafen

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Sehr geehrter Herr V.

vielen Dank für Ihre Frage. Mit der Novelle des Tierschutzgesetzes setzen wir als Ampel die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zum Tierschutz um. Die Reduzierung "nicht-kurativer" Eingriffe, zu denen die von Ihnen genannten Maßnahmen gehören, ist dabei ein zentraler Bestandteil. Gerne gehe ich im Folgenden auf die einzelnen Punkte ein.

               1. Schwanzkupieren: Seit 1994 ist das routinemäßige Schwanzkupieren bei Schweinen EU-weit verboten. In Deutschland werden jedoch nach wie vor bei 95 Prozent der Schweine die Ringelschwänze kupiert. Vor diesem Hintergrund werden die Vorschriften im Tierschutzgesetz, die die Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot des Schwänzekupierens beim Schwein umsetzen und den Vollzug regeln, angepasst und konkretisiert. Die konkretisierenden Vorschriften im Tierschutzgesetz werden eine bessere Durchsetzung des Verbots des routinemäßigen Schwänzekupierens bei Schweinen bewirken. Für die tatsächliche Umsetzung des Verbotes in der Praxis sind die Tierhalter und die für die Kontrollen zuständigen Behörden der Länder zuständig. Hier setzt auch die Regelung zum Schwänzekürzen bei Ferkeln an. Ein wichtiger Bestandteil ist der Nachweis dafür, dass der Eingriff tatsächlich zum Schutz der Tiere unerlässlich ist.

               2. Zähneschleifen: Das Schleifen der Eckzähne von Ferkeln ist eine Praxis, die grundsätzlich zum Schutz des säugenden Muttertiers (am Gesäuge) und anderer Ferkel (vor allem Gesichtsverletzungen) durchgeführt wird. Erlaubt ist sie nach deutschem Tierschutzrecht innerhalb der ersten vier Lebenstage ohne Betäubung, wenn dies für die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere (in diesem Fall dem Muttertier sowie den Wurfgeschwistern) "unerlässlich" ist. Die Studienlage zeigt, dass das Schleifen der Zähne in vielen Fällen tatsächlich einen signifikanten gesundheitlichen Vorteil für die Tierpopulation bewirkt. Die Betriebe sind deshalb gegenüber den Behörden verpflichtet nachzuweisen, dass die Praxis im konkreten Fall tatsächlich unverzichtbar ist. Die Durchsetzung dieser Regelung werden wir mit der Novelle des Tierschutzgesetzes durch zahlreiche Maßnahmen verbessern (etwa effektivere Straf- und Bußgeldvorschriften bei Verstößen sowie regelmäßigere Kontrollen).

               3. Ferkelkastration: Seit dem 1. Januar 2021 ist die betäubungslose Ferkelkastration in Deutschland bereits verboten. Die aktuelle Novelle des Tierschutzgesetzes zielt darauf ab, diese Regelung weiter zu festigen und zu erweitern. Es wird verstärkt auf Alternativen zur chirurgischen Kastration gesetzt, wie die Immunokastration oder die Mast von Ebern ohne Kastration. Diese Alternativen werden durch Förderprogramme und Schulungen unterstützt, um ihre Akzeptanz und Anwendung in der Praxis zu erhöhen. Außerdem werden auch hier die verschärften Maßnahmen zur Durchsetzung bestehender Regelungen Wirkung zeigen.

 

Mit freundlichen Grüßen aus Ludwigshafen
Christian Schreider

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