Sehen Sie einen Überarbeitungsbedarf bei der LKonV aus dem Jahre 2001?

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Christina-Johanne Schröder
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Frage von Johannes H. •

Sehen Sie einen Überarbeitungsbedarf bei der LKonV aus dem Jahre 2001?

Sehr geehrte Frau Schröder,

im Jahr 2013 wurde die Verordnung über die Anforderungen an die Befähigung des in der Lebensmittelüberwachung und Tabaküberwachung tätigen Kontrollpersonals (Lebensmittelkontrollpersonal-Verordnung-LKonV) überarbeitet und dem Bundesrat vorgelegt. Dieser hat leider seine Zustimmung verweigert.

Inzwischen wurde die neue EU-Kontroll-Verordnung VO(EU) 2017/625 erlassen und die Anforderungen an das Kontrollpersonal sind weiter gestiegen. Wäre es nun nicht an der Zeit, an einer Überarbeitung der LkonV zu arbeiten und damit ein hohes Niveau der Lebensmittelüberwachung sicherzustellen?

Können Sie mir bitte mitteilen, ob dies geplant ist und wie Ihre Meinung zu diesem Thema ist?

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2013/0401-0500/0444-13.html

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr H,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich halte eine Überarbeitung der LKonV für erforderlich.

Wie Sie bereits angemerkt haben, ist eine Überarbeitung der LKonV durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) an der Zustimmung des Bundesrates gescheitert ist. Gleichwohl sind die Anforderungen an das in der Lebensmittelüberwachung arbeitende Kontrollpersonal in den letzten Jahren – unter anderem mit Inkrafttreten der EU-Kontrollverordnung VO (EU) 2017/625 weiter gestiegen. 

Aus diesem Grund unternimmt das BMEL einen neuen Anlauf und hat gemeinsam mit den Ländern Eckpunkte zur Aktualisierung der LKonV erarbeitet, auf deren Grundlage derzeit ein Referentenentwurf erstellt wird. Dieser soll nach der hausinternen Abstimmung des Ministeriums, voraussichtlich im ersten Quartal 2024, in den weiteren gesetzgeberischen Prozess eingehen.

Mit freundlichen Grüßen

Christina-Johanne Schröder

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