Warum verbreiten Sie falsche Informationen zur Chatkontrolle und Client-Side-Scanning (CSS)?

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Christoph de Vries
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Frage von Leopold S. •

Warum verbreiten Sie falsche Informationen zur Chatkontrolle und Client-Side-Scanning (CSS)?

Sehr geehrter Herr de Vries,

in einer Antwort von 6.2.2023 haben Sie irreführende und falsche Behauptungen aufgestellt. Ich sehe mich genötigt, diese zu berichtigen, und bitte um Stellungnahme.

1. Es handele sich nur um einen Hashwert von Kinderpornographie: Falsch. Der Entwurf inkludiert explizit "Grooming" (Absatz 13). Damit geht es auch um automatisierte Textanalysen.

2. Virenscanner würden ähnlich funktionieren: Irreführend. Dazu werden Betreiber (und damit auch Nutzer) nicht gezwungen. Scanner betreffen keine persönliche Kommunikation.

3. Es ginge nicht um eine flächendeckende Überwachung durch Behörden: Fragwürdig. Es handelt sich um erzwungene Analyse jeder privater Kommunikation ohne richterl. Entschluss.

4. Das NCMEC würde heute Hinweise geben: Manipulativ im Kontext von CSS. Das NCMEC arbeitet, soweit mir als Bürger bekannt, ohne CSS.

Natürlich gibt es andere sehr gute Ansätze in der Verordnung. Ich würde Sie trotzdem bitten, diese Erwägung fraktionsintern zu bedenken.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

ich bitte um eine angemessenen und respektvollen Umgang miteinander.

Ihre Anschuldigungen suggerieren, dass die Verordnung bereits Gesetz ist. Derzeit wird sehr intensiv darüber diskutiert, inwiefern Grooming und auch das CSS-Verfahren angewendet und gleichzeitig End-to-End-Verschlüsselung gewährleistet werden kann. Auch hier gibt es unterschiedliche Auffassungen. Es gibt internationale IT-Unternehmen, die die Einhaltung der Grundrechte bei Einsatz technischer Mittel garantieren. Es gibt in Deutschland Wissenschaftler und Unternehmen, die das in Frage stellen.

Auch über öffentliche und private Scannings wird diskutiert, also inwiefern können Anbieter in welchem Maße und mit welchen Mitteln in die Pflicht genommen werden.

Wichtig ist festzuhalten, dass wir bei dem Verordnungsentwurf am Beginn der Beratung stehen und weder die Regierungen der Mitgliedstaaten noch die Fraktionen des EP sich eine abschließende Meinung gebildet haben. Ich kann mich nur wiederholen. Der Schutz der Kinder, vor allem im Internet, ist mir wichtig. Nichts zu tun, ist für mich keine Option. Daher bin ich sehr froh, dass der Prozess für eine gesamteuropäische Lösung - selbstverständlich unter Einhaltung der Grundrechte - nun begonnen hat. Ein anlassloser Zugriff auf private, verschlüsselte Kommunikation ist dabei auch für mich eine Grenze, die nicht überschritten werden darf.

Bei weiterem Interesse an den Details des Verordnungsentwurfs wenden Sie sich gern an mein Büro.  Die Kontaktdaten habe ich Ihnen bereits in meiner ersten Antwort zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph de Vries, MdB

Deutscher Bundestag

Platz der Republik 1

11011 Berlin

Telefon: +49 30 227-74551

christoph.devries@bundestag.de

www.bundestag.de

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