Ich habe meinen Anmerkungen nichts hinzuzufügen
Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird nicht politisch festgelegt, sondern von den Selbstverwaltungspartnern im Bewertungsausschuss nach gesetzlichen Vorgaben vereinbart. Grundlage sind regelmäßig überprüfte Kostendaten, insbesondere des Statistischen Bundesamts.
Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird nicht politisch festgelegt, sondern von den Selbstverwaltungspartnern im Bewertungsausschuss nach gesetzlichen Vorgaben vereinbart. Unabhängig davon bleibt eine bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung ein zentrales Anliegen.
Die derzeitige Regelung finde ich richtig, da sie Planbarkeit gewährleistet.
Die Bundesregierung setzt sich für günstigere Energiepreise ein. Die Inflation geht derzeit zurück und ist gefallen.
Ihr Beispiel gebe ich gern an unsere Sozialpolitiker weiter.
