Wie rechtfertigen Sie Ihr Ja zur GKV-Reform, wenn Pflichtbeiträge gezahlt werden, aber wegen Budgets notwendige Leistungen – gerade U-Untersuchungen für Kinder – nicht sicher verfügbar sind?

Bundestagsabgeordneter Christoph Schmid
Christoph Schmid
SPD
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Frage von Christoph F. •

Wie rechtfertigen Sie Ihr Ja zur GKV-Reform, wenn Pflichtbeiträge gezahlt werden, aber wegen Budgets notwendige Leistungen – gerade U-Untersuchungen für Kinder – nicht sicher verfügbar sind?

Als gesetzlich Versicherter bin ich verpflichtet, Beiträge zu zahlen. Gleichzeitig habe ich den Eindruck, dass die tatsächliche Verfügbarkeit notwendiger medizinischer Leistungen zunehmend eingeschränkt ist – etwa durch begrenzte Budgets in Arztpraxen, wenn im Quartal keine weiteren Behandlungsmöglichkeiten bestehen.Besonders problematisch finde ich das bei Kindern: Wie sollen Eltern sicherstellen, dass notwendige U-Untersuchungen innerhalb der vorgesehenen Zeiträume stattfinden, wenn Praxen aufgrund von Budget- oder Kapazitätsgrenzen keine Termine mehr anbieten?Wie stellt die Reform sicher, dass den verpflichtend Versicherten im Bedarfsfall auch tatsächlich die notwendige medizinische Versorgung zur Verfügung steht?

Bundestagsabgeordneter Christoph Schmid
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr F.,

ich halte die Stabilisierung der Beitragssätze zur gesetzlichen Versicherung für unerlässlich. Nur wenn wir die Ausgabendynamik der Einnahmendynamik anpassen, können wir verhindern, dass Beitragssätze für gesetzlich Versicherte langfristig stabil bleiben. 

Dabei gilt zu bedenken, dass nicht nur die Demografie und steigende Bedarfe, sondern auch ein wertvoller medizinischer Fortschritt, der uns allen zugutekommt, für eine besondere Kostenentwicklung im Gesundheitsweisen sorgen. Das im Juli verabschiedete GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) ist zunächst als notwendige Konsolidierungsmaßnahme konzipiert. Diese ist insbesondere auch deshalb notwendig, um für notwendige strukturelle Maßnahmen, die noch vor uns liegen, den finanziellen Spielraum zu haben. Dies sind beispielsweise die Gesetzesvorhaben bei der Notfallversorgung, die Weiterentwicklung der Krankenhausreform und die Einführung eines Primärarztsystems.

Als SPD-Bundestagsabgeordneter stehe ich dabei an der Seite der gesetzlich Versicherten. So konnten wir als SPD-Bundestagsfraktion in den Verhandlungen zum GKV-BStabG erreichen, dass Kinder- und Jugendärzte nach wie vor entbudgetiert bleiben. Sie sind mit den Hausärzten die einzigen Fachgruppen, die grundsätzlich zusätzliche Leistungen auch in Zukunft voll bezahlt bekommen, ohne Begrenzung durch die Grundlohnrate. Die U-Untersuchen sollten daher auch weiterhin in den vorgesehenen Zeiträumen möglich sein. Auch Psychotherapien für Kinder und Jugendliche sowie für schwer psychisch kranke Versicherte werden entsprechend der KSVPsych-Richtlinien weiter extrabudgetär bezahlt. Wir werden die Auswirkungen dieses GKV-BStabG besonders aufmerksam verfolgen. Dazu stehen wir in engem Kontakt mit allen Beteiligten. Sollte es zu Fehlentwicklungen kommen, werden wir sehr schnell entsprechende Korrekturen prüfen.

Sie sehen, wir haben einerseits wichtige Reformen im Blick und wollen notwendige Sparmaßnahmen so umsetzen, dass die gute Versorgungslage für gesetzlich Versicherte erhalten bleibt. Auch an der Forderung nach einer gemeinsamen Bürgerversicherung für alle oder entsprechende Ausgleichsmechanismen zwischen privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen halten wir nach wie vor fest. 

Freundliche Grüße

Christoph Schmid

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