GKV-Mitversicherung: Wie vereinbaren Sie die Pläne mit dem Niehaus-Urteil?
Sehr geehrter Herr Pantazis,
wie rechtfertigen Sie die geplante Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung vor folgendem Hintergrund:
Wie vereinbaren Sie neue Belastungen für Eltern mit dem Niehaus-Urteil (1 \text{ BvL } 3/18), das eine Entlastung für den „generativen Beitrag“ zur Generationensicherung fordert? Ein Kind wird ab dem 8. Lebensjahr nicht kostengünstiger.
Wie schützen Sie chronisch Kranke ohne EM-Rente, die gesundheitlich nicht voll arbeiten können, vor finanzieller Überforderung? Droht hier nicht ein teures Bürokratiemonster, um Millionen individueller Lebensrealitäten durch Ausnahmen abzubilden?
Warum erhalten Beamten-Ehepartner oft staatliche Beihilfe bis zu einer Einkommensgrenze von ca. 22.000 €, während GKV-Partner ohne Einkommen (trotz Erziehungsleistung) als beitragspflichtig eingestuft werden sollen?
Mit freundlichen Grüßen
