Sehr geehrter Herr Pantazis, Ihr Parteichef und Finanzminister Herr Klingbeil will ja für mehr Gerechtigkeit die einjährige Haltefrist bei Bitcoin und Co abschaffen. Ist das noch sozialdemokratisch?
Bei einer Abschaffung der Haltefrist wären nämlich vor allem Kleinanleger und langfristig orientierte Halter die Leidtragenden. Denken Sie an die viel zitierte alleinerziehende Zweifachmutter, die sich mühsam über zehn Jahre 2000 Euro in Bitcoin angespart hat. Dieser Frau nach zehn Jahren Haltedauer rund 500 Euro an Steuern abzuziehen und dies als „Gerechtigkeit“ zu verkaufen, kann nicht der Ansatz der SPD sein!
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr R.,
Kryptowerte und andere digitale Vermögenswerte gewinnen zunehmend an Bedeutung für Wirtschaft, Finanzmärkte und private Vermögensbildung. Unser Ziel ist es, Innovationen zu ermöglichen und gleichzeitig für Steuergerechtigkeit und Transparenz zu sorgen.
Derzeit werden Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowerten steuerlich als sogenannte „sonstige Einkünfte“ behandelt. Das bedeutet: Sie unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz und sind – nach geltendem Recht – nur dann steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als ein Jahr liegt (§ 23 EStG).
Unser Ansatz ist es, Kryptowertgewinne künftig systematisch wie andere Kapitaleinkünfte zu behandeln – also eine steuerliche Gleichbehandlung unterschiedlicher Kapitalanlagen unabhängig von der jeweiligen Anlageform herzustellen. Das würde bedeuten, dass entsprechende Gewinne grundsätzlich der Abgeltungsteuer unterliegen. Die konkrete Ausgestaltung – insbesondere Fragen eines möglichen Steuerabzugsverfahrens – ist Gegenstand der weiteren politischen und fachlichen Ausarbeitung.
Ein solcher Systemwechsel hätte Vor- und Nachteile: Einerseits würde nicht mehr der individuelle Einkommensteuersatz gelten, sondern ein einheitlicher Steuersatz. Andererseits entfiele die bisherige Steuerfreiheit nach einer einjährigen Haltefrist. Im Gegenzug würde die Verlustverrechnung an die bestehenden Regeln für Kapitaleinkünfte angepasst und damit systematisch klarer gefasst.
Für uns ist dabei entscheidend: Es sollte keine steuerliche Bevorzugung einzelner, besonders volatiler Anlageformen gegenüber anderen Kapitalanlagen geben. Gleichzeitig geht es ausdrücklich nicht darum, Innovationen zu behindern, sondern verlässliche und international anschlussfähige Rahmenbedingungen zu schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christos Pantazis
