Sehr geehrter Herr Pantazis Meine Frau konnte wegen 4 Kinder + Pflege nicht arbeiten und ist bei mir mit krankenversichert. Sie ist 57 und ich 60 Jahre alt. Bekommen wir Vertrauensschutz in der GKV?
Sehr geehrter Herr J.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und dafür, dass Sie Ihre persönliche Situation schildern. Gerade die Erziehung von vier Kindern und die Pflege von Angehörigen sind Leistungen, die für unsere Gesellschaft von unschätzbarem Wert sind und häufig nicht die Anerkennung erfahren, die sie verdienen.
Nach der derzeit beschlossenen Rechtslage sieht das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz keinen generellen Vertrauensschutz für bereits bestehende beitragsfreie Familienversicherungen vor. Ab dem Jahr 2028 wird für einen Teil der bislang beitragsfrei mitversicherten Ehegattinnen und Ehegatten beziehungsweise Lebenspartnerinnen und Lebenspartner ein Beitragszuschlag eingeführt.
Von dieser Regelung ausgenommen sind jedoch insbesondere pflegende Angehörige, Eltern mit Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, Eltern von Kindern mit Behinderungen sowie Personen mit bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen oder einer vollen Erwerbsminderung.
Auf Grundlage Ihrer Nachricht kann ich leider nicht abschließend beurteilen, ob Ihre Ehefrau unter eine dieser Ausnahmeregelungen fällt. Insbesondere die konkrete Ausgestaltung und der Umfang etwaiger Pflegezeiten oder gesundheitlicher Einschränkungen können hierfür von Bedeutung sein.
Im parlamentarischen Verfahren habe ich mich gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen dafür eingesetzt, für ältere Ehepartnerinnen und Ehepartner eine zusätzliche Altersgrenze vorzusehen, ab der kein Beitragszuschlag mehr erhoben wird. Eine entsprechende Regelung konnte im Rahmen der Koalitionsverhandlungen jedoch nicht umgesetzt werden.
Mir ist bewusst, dass gerade Menschen, die über Jahrzehnte familiäre Verantwortung übernommen haben, diese Entwicklung als belastend empfinden können. Umso wichtiger ist es, die bestehenden Ausnahmetatbestände sorgfältig zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christos Pantazis, MdB
