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Werden Sie gegen die Kürzungen der verankerten Mindestvergütung für Psychotherapeut:innen stimmen?

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Christos Pantazis
SPD
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Frage von Nicole C. •

Werden Sie gegen die Kürzungen der verankerten Mindestvergütung für Psychotherapeut:innen stimmen?

Dies könnte für mich lebenswichtig sein und entscheiden, ob ich mir ein zukünftiges Leben In Deutschland vorstellen kann. Als Wahlberechtigte wird es auch über meine Stimme entscheiden.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau C.,

ich danke Ihnen für Ihre Frage. Wenn Sie schreiben, dass diese Entscheidung Einfluss auf Ihre berufliche Zukunft und sogar darauf hat, ob Sie sich ein Leben in Deutschland vorstellen können, verdeutlicht das die große Verunsicherung, die derzeit viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten empfinden. Diese Sorgen nehme ich sehr ernst.

In den vergangenen Wochen haben mich zahlreiche Zuschriften aus der psychotherapeutischen Profession erreicht. Deshalb hat die Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion frühzeitig das Gespräch mit den Berufsverbänden gesucht. Für mich steht außer Frage: Wir brauchen auch künftig eine flächendeckende und qualitativ hochwertige psychotherapeutische Versorgung. Dafür sind verlässliche und wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen für die Praxen unverzichtbar. Die von Ihnen angesprochene Mindestvergütung geht auf die gesetzlichen Vorgaben des § 87 Abs. 2c SGB V und die hierzu ergangene Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu zeitgebundenen psychotherapeutischen Leistungen zurück. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird die bisherige gesetzliche Ausgestaltung der sogenannten Angemessenheitsprüfung verändert. Die Frage, welche praktischen und rechtlichen Auswirkungen dies künftig haben wird, wird derzeit unterschiedlich bewertet und ist Gegenstand einer intensiven fachlichen und politischen Diskussion. 

Nach meiner Auffassung entfällt mit der Streichung der Regelung jedoch nicht die grundsätzliche Verpflichtung der gemeinsamen Selbstverwaltung, psychotherapeutische Leistungen angemessen zu vergüten. Gleichzeitig nehme ich die Sorge vieler Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ernst, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mittel- und langfristig verschlechtern könnten. Deshalb war es mir wichtig, im parlamentarischen Verfahren Nachsteuerungen durchzusetzen. Die Koalitionsfraktionen haben einen Entschließungsantrag beschlossen, der die Bundesregierung auffordert, unmittelbar nach der Sommerpause weitere Maßnahmen zur Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung vorzulegen. Dazu gehören zusätzliche extrabudgetäre Vergütungsregelungen für Kinder und Jugendliche, schwere und komplexe Fälle sowie dringliche Behandlungen. Zudem bleiben laufende Therapien weiterhin extrabudgetär vergütet. Darüber hinaus wird im Rahmen des angekündigten Sommerpakets ausdrücklich auch über die rechtlichen Grundlagen der Angemessenheitsprüfung und die Frage einer dauerhaft verlässlichen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zu sprechen sein. Ich halte diese Diskussion für notwendig.

Für mich ist klar: Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten leisten einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Gesellschaft. Sie brauchen Planungssicherheit und eine Vergütung, die ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit gerecht wird. Nur so können Patientinnen und Patienten auch künftig zeitnah Zugang zu einer guten psychotherapeutischen Versorgung erhalten. Dafür werde ich mich weiterhin einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christos Pantazis, MdB

 

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