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Wie stehen Sie zu dem Vorschlag, Gruppenpsychotherapie im Rahmen der GKV Reform weiterhin extrabudgetär zu vergüten, um Anreize zu schaffen, die zeitnahe Patientenversorgung weiter zu verbessern?

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Christos Pantazis
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Frage von Christiane W. •

Wie stehen Sie zu dem Vorschlag, Gruppenpsychotherapie im Rahmen der GKV Reform weiterhin extrabudgetär zu vergüten, um Anreize zu schaffen, die zeitnahe Patientenversorgung weiter zu verbessern?

Sehr geehrter Herr Pantazis, das Ziel einer verbesserten Versorgung von Patientinnen und Patienten mit den zur Verfügung stehenden Mitteln konnte bisher insbesondere durch das Angebot der Gruppentherapie verbessert werden. Ich habe mich aus diesem Grund mit meiner Praxis auf Gruppentherapie spezialisiert und kann in der Regel zeitnah Therapie-Plätze anbieten. Wie planen Sie die Gruppentherapie in Zukunft im Rahmen der GKV Reform zu fördern, damit entsprechende Anreize geschaffen werden, um Angebote für Gruppentherapie aufrecht zu erhalten und weiter auszubauen? Wäre es nicht sinnvoll, die Gruppentherapie weiterhin extrabudgetär zu vergüten?

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Gruppentherapie ist aus meiner Sicht ein wichtiger und zugleich häufig unterschätzter Bestandteil der ambulanten Psychotherapie. Sie ist für zahlreiche Indikationen wissenschaftlich gut belegt, ermöglicht Patientinnen und Patienten häufig einen schnelleren Zugang zu einer Behandlung und trägt dazu bei, vorhandene Versorgungskapazitäten effizient und qualitätsgesichert zu nutzen. Dass Sie sich mit Ihrer Praxis auf dieses Angebot spezialisiert haben und zeitnah Therapieplätze anbieten können, ist daher ausdrücklich zu begrüßen.

Zunächst ist mir eine Klarstellung wichtig: Beim GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz handelt es sich nicht um eine grundlegende Reform der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern um ein Kostendämpfungsgesetz. Hintergrund sind die erheblichen Finanzierungsdefizite der gesetzlichen Krankenversicherung, die ohne Gegenmaßnahmen in den kommenden Jahren deutlich ansteigen würden. Gleichwohl darf die notwendige Konsolidierung der Finanzen nicht zulasten einer bedarfsgerechten Versorgung gehen. Deshalb haben wir im parlamentarischen Verfahren mehrere wichtige Nachsteuerungen erreicht. Laufende psychotherapeutische Behandlungen werden ohne Honorarminderungen fortgeführt. Zudem bleibt sichergestellt, dass die bislang für die Psychotherapie vorgesehenen Vergütungsmittel auch künftig ausschließlich der psychotherapeutischen Versorgung zugutekommen. Darüber hinaus haben die Koalitionsfraktionen in einem Entschließungsantrag festgehalten, dass insbesondere die Versorgung von Kindern und Jugendlichen, schwer und komplex erkrankten Menschen sowie dringlich behandlungsbedürftigen Patientinnen und Patienten weiter gestärkt werden soll.

Die Frage, ob auch die Gruppentherapie dauerhaft extrabudgetär vergütet werden sollte, halte ich für ausdrücklich diskussionswürdig. Wenn sich zeigt, dass die Extrabudgetierung einen messbaren Beitrag zu einer besseren und schnelleren Versorgung leistet, spricht vieles dafür, entsprechende Anreize auch künftig zu erhalten. Die Erfahrungen aus der Praxis sind hierbei von besonderer Bedeutung. Wir werden uns deshalb bereits im Rahmen der angekündigten weiteren Beratungen nach der parlamentarischen Sommerpause mit der zukünftigen Ausgestaltung der psychotherapeutischen Versorgung befassen. Dazu gehören Fragen der Versorgungsgerechtigkeit, der Vergütungssystematik und möglicher Anreize für Versorgungsformen, die Wartezeiten verkürzen und die Behandlungsqualität verbessern. Die Gruppentherapie sollte in dieser Diskussion aus meiner Sicht eine wichtige Rolle spielen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christos Pantazis, MdB

 

 

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