Für Ihre Anregungen und die Schilderung Ihrer Erfahrungen danke ich Ihnen ausdrücklich. Solche Rückmeldungen helfen dabei, bestehende Herausforderungen in der Versorgung besser zu erkennen und in die gesundheitspolitische Diskussion einzubeziehen.
Sie haben recht: Die ambulante psychotherapeutische Versorgung gehört nicht zu den wesentlichen Kostentreibern der gesetzlichen Krankenversicherung.
Als gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion ist mir bewusst, dass die vorgesehenen Anpassungen bei der beitragsfreien Familienversicherung bei vielen Betroffenen Sorgen auslösen. Gerade Menschen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung, Pflegeverantwortung oder eingeschränkter Erwerbsfähigkeit besonders verletzlich sind, brauchen Verlässlichkeit und dürfen durch notwendige Reformen nicht zusätzlich unter Druck geraten.
Zunächst ist mir wichtig klarzustellen: Es geht nicht darum, schwer erkrankten Patientinnen und Patienten wirksame Therapieoptionen pauschal vorzuenthalten. Gerade bei chronischen Schmerzen, Spastiken oder palliativen Situationen berichten Betroffene teilweise von guten Erfahrungen mit cannabisbasierten Arzneimitteln – auch mit Cannabisblüten.
Dabei ist für mich klar: Psychische Erkrankungen sind kein nachrangiges Thema, sondern ein zentraler Bestandteil gesundheitlicher Versorgung. Das gilt in besonderem Maße für Kinder und Jugendliche. Reformen dürfen deshalb nicht dazu führen, dass sich bestehende Versorgungsengpässe weiter verschärfen oder notwendige Behandlungen erschwert werden.
Für mich ist klar: Patientinnen und Patienten müssen grundsätzlich selbst bestimmen können, wer Zugang zu ihren Gesundheitsdaten erhält. Dies gilt in besonderem Maße für Informationen zu psychischen Erkrankungen und psychotherapeutischen Behandlungen.
