Das ungerechte Familienrecht aus den 60igern sollte seit langem geändert werden. Warum ist es Ihnen in Regierungsverantwortung wieder nicht gelungen?

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Frage von Nadine S. •

Das ungerechte Familienrecht aus den 60igern sollte seit langem geändert werden. Warum ist es Ihnen in Regierungsverantwortung wieder nicht gelungen?

Ein in Trennung lebender Vater von 3 Kindern, der sich seiner Verantwortung bewusst ist, und die Kinder bis zu 48% betreut, muss dennoch den vollen Unterhalt zahlen. In Worten: 3 Kinder, Vollzeitstelle - 3600 Euro brutto, Steuerklasse 1 - 500 Euro Lohnsteuer (mehr als doppelt so viel, wie der kinderlose Ehepartner) Nach anderen Abzügen und der Zahlung von 1200 Euro an die Kindesmutter, fällt der Vater auf 1160 Euro Selbstbehalt. Er soll sich nach Anordnung des Familiengerichtstags eine Wohnung bis max. 40qm und 430 Euro WARM suchen (egal ob 3 Kinder)! Wo soll das sein? Mein Freund, der in einer solch verlorenen Rolle ist, zahlt für seine Wohnung warm ca. 850 Euro! Altes Auto, für Umgang und Arbeit, kostet im Schnitt 250 Euro. Es verbleiben ca 60 Euro! Ein Vater in Hartz 4 bekommt in gleicher Situation eine Wohnung warm mit mindestens 85 QM von der Arge WARM bezahlt. Neben seinem Regelsatz bekommt er noch ca. 250 Euro Betreuungsgeld! Unsere Politik versagt hier auf ganzer Linie!

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Vielen Dank für Ihre Anfrage. Um den Fall im Einzelnen beurteilen zu können, biete ich gerne an, dass wir uns persönlich in dieser Sache zusammensetzen. Kontaktieren Sie dazu gerne mich über mein Büro, gerne per E-Mail an claudia.moll.wk@bundestag.de

Darüber hinaus freue ich mich, dass es zeitlich nach ihrer Anfrage gelungen ist, eine Regierung zwischen SPD, FDP und Grünen zu bilden. In unserem Koalitionsvertrag wollen wir nun zügig Reformen zum Trennungsrecht angehen. Konkret lautet es: „Wir werden die partnerschaftliche Betreuung der Kinder nach der Trennung fördern, indem wir die umgangs- und betreuungsbedingten Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht besser berücksichtigen. Wir wollen allen Familien eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder auch nach Trennung und Scheidung der Eltern ermöglichen und die dafür erforderlichen Bedingungen schaffen. Wir wollen im Unterhaltsrecht die Betreuungsanteile vor und nach der Scheidung besser berücksichtigen, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden.“ Gerne nehme ich also die gezielten Probleme, die Sie hier ansprechen in den anstehenden Gesetzgebungsprozess mit.

Mit besten Grüßen

Claudia Moll  

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