Werden Sie den Plänen von Frau Warken zur Budgetierung der psychotherapeutischen Leistungen zustimmen oder vehement Widerstand leisten und für die Versorgung mentale Gesundheit der Bevölkerung kämpfen
Ich bin psychologische Psychotherapeutin mit Leib und Seele. Ich bin Feministin, Demokratin, Mutter und Menschenfreundin! Ich verfolge mit großer Sorge und mittlerweile auch Ärger die Kürzung der psychotherapeutischen Vergütung zum 1. April 2026 sowie die weiteren als „Reformen“ bezeichneten Vorschläge des eingesetzten Expertengremiums. Die vorliegenden Erkenntnisse zur Versorgungslage und zur Wirksamkeit von Psychotherapie sprechen eine klare Sprache: Psychotherapie ist nicht nur individuell wirksam, sondern auch gesellschaftlich und volkswirtschaftlich sinnvoll!!! Selbst die WHO betont, dass Investitionen in psychische Gesundheit einen erheblichen „Return on Investment“ haben. Für jeden investierten Euro fließen mindestens vier Euro an gesellschaftlichem Nutzen zurück. Dieser ergibt sich unter anderem aus der Verhinderung von Suiziden, der Reduktion von Arbeitsausfällen sowie der Vermeidung von Frühverrentungen. Vor diesem Hintergrund erscheinen Kürzungen KONTRAPRODUKTIV!
Sehr geehrte Frau S.,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht.
Neben der Honorarkürzung psychotherapeutischer Leistungen sprechen Sie in Ihrer Frage auch die Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen an. Dieser ist ein Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit, welcher in diesem Monat vorgelegt wurde. Die Finanzkommission Gesundheit begründet ihren Vorschlag zur Rückführung der Psychotherapie in die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) zwar mit einer starken Ausgabensteigerung, erklärt aber auch selbst, dass "eine stärkere Einbindung in die MGV die finanziellen Anreize für eine Ausweitung psychotherapeutischer Behandlungskapazitäten verringern könnte".
Seit längerer Zeit ist bereits ein Anstieg bei der Inanspruchnahme psychotherapeutischer Leistungen erkennbar. Aus diesem Grund haben wir uns gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern darauf geeinigt die mentale Gesundheit zu stärken und die Versorgung zu verbessern. Eine Verschlechterung der Versorgung gilt es unbedingt zu vermeiden.
Bei dem von Ihnen angesprochenen Plänen und GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes handelt es sich zunächst um einen Entwurf. Bisher wurden also keine Entscheidungen getroffen. Die parlamentarische Arbeit beginnt erst noch. Dabei werden wir das Gesetz kritisch prüfen. Für Hinweise aus der Praxis sind wir dafür sehr dankbar. Meine Fraktion und ich werden uns weiterhin dafür einsetzten, dass die psychotherapeutische Versorgung gesichert bleibt. Es darf für Betroffene nicht noch schwieriger werden, einen dringend benötigten Therapieplatz zu finden.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Moll