Antwort 21.05.2025 von Claudia Schüßler SPD
Berechtigtes Anliegen, dass ich gerne an die Bundesebene weitergebe
Berechtigtes Anliegen, dass ich gerne an die Bundesebene weitergebe
Verbotsverfahren wenn klar ist, dass das Verbot bestehen bleibt.
Leider habe ich keine Kenntnis über den Sachstand des Verfahrens.