Antwort 17.03.2026 von Claudia Schüßler SPD
Ich würde die Einrichtung einer Busstrecke als sinnvoll einschätzen, wenn sie für eine Gruppe von Menschen einen Wert darstellen würde.
Ich würde die Einrichtung einer Busstrecke als sinnvoll einschätzen, wenn sie für eine Gruppe von Menschen einen Wert darstellen würde.
Berechtigtes Anliegen, dass ich gerne an die Bundesebene weitergebe
Verbotsverfahren wenn klar ist, dass das Verbot bestehen bleibt.
Leider habe ich keine Kenntnis über den Sachstand des Verfahrens.
Zuletzt haben wir im Land Niedersachsen die Kommunalverfassung geändert, so dass die Kommunen in eigener Verantwortung über die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge entscheiden können.
Ist keine Lüftungsanlage oder ein mobiler Luftfilter vorhanden, soll die schon im letzten Schuljahr geltende Lüftungsregel 20-5-20 eingehalten werden (nach 20 Minuten Unterricht 5 Minuten Lüftungspause).