Ich arbeite im Gesundheitswesen und die geplante"Reform" ist eine deutliche Verschlechterung für die Versicherten. Wie werden Sie abstimmen?
Sehr geehrte Frau O.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht zum Beitragsstabilisierungsgesetz, das in den vergangenen Wochen bei vielen Bürgerinnen und Bürgern, aber auch Angestellten und Beschäftigten im Gesundheitswesen Fragen aufgeworfen hat, wie es mit der Krankenversicherung und ihrer Arbeit weitergeht.
Mittlerweile haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat dem GKV-BStabG zugestimmt und auch ich habe dem Vorhaben, ebenso wie meine Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion, meine Stimme gegeben, nicht zuletzt auch, weil ich als für Gesundheitspolitik zuständige stellvertretende Vorsitzende an den Verhandlungen mitgewirkt habe. Weshalb ich dem Gesetz zustimmen konnte, auch wenn es Punkte gibt, die mit dem Koalitionspartner nicht verhandelbar waren, will ich Ihnen hier kurz darlegen.
Das beginnt bei der Schilderung der Ausgangslage und der Perspektive, was passiert wäre, wenn wir keine weiteren Maßnahmen ergriffen hätten. Für 2027 war eine Finanzierungslücke in der GKV von fast 19 Milliarden Euro prognostiziert. Für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler hätte das einen weiteren Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von rund einem Prozent bedeutet, nachdem es bereits im vergangenen Jahr zu einem historischen Anstieg beim Zusatzbeitrag gekommen war. Den Rentnerinnen und Rentnern, Beschäftigten und Arbeitgebern wäre es somit nicht erneut zumutbar gewesen, in der Art belastet zu werden. Ich erachte die Frage der Beitragsstabilität als eine durchaus soziale Frage. Ohne Gegenmaßnahmen könnte das Defizit bis 2030 auf rund 40 Mrd. Euro steigen. Das würde einen Anstieg der Zusatzbeitragssätze auf 4,7 Prozent bedeuten, bzw. einen Gesamtbeitragssatz zur Krankenversicherung von 19,3 Prozent. Deutschland besitzt eines der teuersten Gesundheitssysteme weltweit, die Einnahmen steigen seit Jahren. Und dennoch können sie mit der Ausgabendynamik nicht mithalten und die Leistungen aus der GKV sind allenfalls durchschnittlich. Dieser Herausforderung wollen wir in zwei Schritten begegnen. Einerseits mit dem nun beschlossenen GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz, das vor allem Einsparungen beinhaltet, vor allem aber mit den Strukturreformen, die zu einer besseren und effizienteren Versorgung führen sollen.
Bei den Verhandlungen war es für uns entscheidend, dass nicht die Versicherten die Hauptlast der notwendigen Einsparungen tragen, sondern zum Großteil von den Krankenkassen, Arzneimittelherstellern (mit einem höheren Herstellerabschlag) und Leistungserbringern erbracht werden. Zudem haben wir durchsetzen können, dass höhere Einkommen stärker beteiligt werden. Wir konnten außerdem erreichen, dass die dynamische Steigerung bei der Zuzahlung gestrichen wurde, auch wenn ich die grundsätzlichen Zuzahlungen kritisch sehe. Auch bei der Familienversicherung gibt es bei besonders schutzbedürftigen Gruppen weiterhin Ausnahmen. Erreicht haben wir weiterhin, dass der Bund künftig sukzessive einen größer werdenden Anteil der Gesundheitskosten von Bürgerinnen und Bürgern in der Grundsicherung übernimmt, auch wenn ich mir hier eine schnellere Kostenübernahme gewünscht hätte, was jedoch im Haushalt so lange nicht umsetzbar ist, solange wir nicht mit einer gerechten Steuerreform für mehr Einnahmen sorgen. Bisher war das mit der Union nicht umsetzbar. Dennoch gehen wir erste Schritte, um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe wieder zunehmend gesamtgesellschaftlich zu finanzieren. Bei der Versorgung für die Patientinnen und Patienten bleibt es vor allem dabei, dass die Pflegepersonaluntergrenzen in den Krankenhäusern bestehen bleiben und ebenso unangetastet bleibt bei der häuslichen Krankenpflege bzw. außerklinischer Intensivpflege (gleichfalls bei Reha und Vorsorge) die oberhalb der allgemeinen Vergütungsgrenze angesetzten Tarifsteigerungen, damit gute Löhne in der Pflege weiter möglich sind. Dass das zusätzliche Zweitmeinungsverfahren Patienten am Ende vor nicht notwendigen Operationen schützt, halte ich zudem für einen echten Gewinn im Sinne der Patientensicherheit.
Am Ende habe ich dem Gesetz zugestimmt, weil der Kompromiss tragfähig war. Nicht jede Detailregelung ist aus meiner Sicht ideal, gerade bei der Vergütung der Psychotherapeutinnen und -therapeuten müssen wir sehr genau hinschauen, weshalb wir das in einem entsprechenden Entschließungsantrag festgehalten haben. Aber wir haben damit einen weiteren, nicht unerheblichen Beitragsanstieg verhindert, indem wir Lasten breiter verteilt und gegenüber dem ursprünglichen Entwurf viele wichtige versorgungsrelevante und soziale Verbesserungen erreichen konnten. Das Beitragsstabilisierungsgesetz muss zusammen mit der Strukturreform gedacht werden. Die Beitragszahler haben ein Recht auf eine angemessene, moderne medizinische und pflegerische Versorgung. Sie haben aber ebenso ein Recht darauf, dass mit ihren Beitragsmitteln keine Doppelstrukturen finanziert werden oder Verfahren teuer bleiben, weil sie noch viel zu sehr analog durchgeführt werden müssen. Diese Herausforderung werden wir im Herbst angehen und mit dem Beitragsstabilisierungsgesetz haben wir die dazu notwendigen finanziellen Spielräume geschaffen.
Wie am Ende die Strukturreform konkret aussehen wird, kann ich Ihnen heute jedoch noch nicht sagen und muss Sie an dieser Stelle um Geduld bitten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Dagmar Schmidt, MdB
