Warum gibt es bislang keinen Untersuchungsausschuss zur Korruption im Bundestag durch Aserbaidschan?

Dagmar Schmidt, MdB (2017)
Dagmar Schmidt
SPD
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Frage von Georg S. •

Warum gibt es bislang keinen Untersuchungsausschuss zur Korruption im Bundestag durch Aserbaidschan?

Bundestagsabgeordneter Frank Schwabe nannte die Korruption durch Aserbaidschan als den „parlamentarisch größten Skandal seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland“. Haypress-Recherchen zeigen, dass über 2 Dutzend ehemalige und aktive Abgeordnete – aller Parteien – involviert sind. (https://twitter.com/HAYPRESS_news/status/1567916591903375367).

Geheime Dokumente, die VICE einsehen konnte, belegen die jahrelangen Anstrengungen Bakus, in Berlin Unterstützer für Aserbaidschans Vorhaben zu gewinnen, die bis 2023 jahrhundertelang armenisch bewohnte Region Bergkarabach zurückzuerobern (tinyurl.com/ygpqrbre). Die Region wurde nach Bakus Angriff ethnisch gesäubert. Die angestammte indigene armenische Bevölkerung – über 100.000 Menschen – mussten fliehen, eine de-facto Demokratie wurde aufgelöst. Deutsche Politiker waren, wie aufgezeigt, durch Korruption direkt oder indirekt daran beteiligt.

Daher die Frage: Warum unterbleibt ein Untersuchungsausschuss zur lückenlosen Aufklärung?

Dagmar Schmidt, MdB (2017)
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht zum Handeln Aserbaidschans. Bestechlichkeit von Abgeordneten ist in der Bundesrepublik seit 1994 ein Straftatbestand und wurde im Jahr 2021 noch einmal verschärft. Näheres regelt das Strafgesetzbuch StGB in § 108e. Ihr und das Interesse der Bürgerinnen und Büger an der Aufklärung von Bestechungsversuchen gegenüber Abgeordneten des Deutschen Bundestages ist nur gerechtfertig und ich stimme Ihnen in der Sache zu!

Bestechungen und Bestechungsversuche untergraben die Integrität und das Vertrauen in das parlamentarische Verfahren und insbesondere in die Unabhängigkeit der Abgeordneten. Diesen Straftatbestand aufzuklären ist allerdings nicht die Aufgabe eines Untersuchungsausschusses, sondern der jeweiligen Staatsanwaltschaften und Gerichte. Sie können beim Deutschen Bundestag die Aufhebung der Immunität der jeweiligen Abgeordneten beantragen. Über diese Anträge entscheidet der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung.

Dagegen stellen parlamentarische Untersuchungsausschüsse ein Instrument der Parlamente dar, um das Handeln der Regierung bei entsprechendem öffentlichem Interesse zu untersuchen und mögliches Fehlverhalten aufzuklären.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre

 

Dagmar Schmidt, MdB

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