Portrait von Dagmar Ziegler
Antwort von Dagmar Ziegler
SPD
• 09.03.2020

Zu Ihrer ersten Frage:

Die Veränderung der rechtlichen Gegebenheiten orientierte sich an der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes. Bis 2016 war es nicht möglich Erträge und Verluste zu verrechnen. Kapitalnutzung, Erträge oder Verluste und Kapitalstamm wurden unabhängig voneinander behandelt. Die neue rechtliche Lage bietet also einen Kompromiss zwischen Verrechnung und Risikominimierung für den Steuerzahler.

Zu Ihrer zweiten Frage:

Eine Erhöhung des Kindergeldes um 10 Euro (eine weitere um 15 Euro ist für 2021 geplant) und eine Tarifabsenkung zum Ausgleich der kalten Progression auf Betreiben der SPD, entlastet Einkommenssteuerzahler um 10 Milliarden Euro. Es ist somit wichtig in der Debatte über Steuerentlastung, sich dem Durchschnittssteuersatz zu bedienen und von dem Verweis auf den Spitzensteuersatz abzusehen.

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SPD
• 29.07.2019

(...) Da der unmittelbare örtliche Bezug dafür zwingen ist, liegt die Zuständigkeit hierfür auf der kommunalen Ebene in den Händen der Stadtverordnetenversammlung und der Stadtverwaltung. Dementsprechend bin ich nicht in den Entscheidungsprozess eingebunden und kann Ihnen als Bundestagsabgeordnete keine Beurteilung über das Für oder Wider des Projektes geben. (...)

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