Sehr geehrter Herr Abg. Baldy, Ihre Antwort kann ich nicht nachvollziehen (CSU wird nicht benachteiligt). Bestreiten Sie die untenstehende Aussage der "tagesschau"?

Daniel Baldy
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SPD
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Frage von Claus S. •

Sehr geehrter Herr Abg. Baldy, Ihre Antwort kann ich nicht nachvollziehen (CSU wird nicht benachteiligt). Bestreiten Sie die untenstehende Aussage der "tagesschau"?

Durch die am Freitag beschlossene Reform wird nun folgendes Szenario möglich: Die CSU könnte über die Erststimmen mehr als 40 Wahlkreissieger in Bayern stellen, bei einem bundesweiten Zweitstimmen-Ergebnis von weniger als fünf Prozent aber dennoch ohne einzigen Bundestagsabgeordneten bleiben
(tagesschau, 23.03.2023).
Eine Anmerkung zum Südschleswigschen Wählerverband. Mit gerade einmal 0,12 % Zweitstimmen zog der Spitzenkandidat des SSW in den Bundestag ein.
Nochmals zur Erinnerung: CSU tritt in 1 Bundesland an, CDU in den restlichen 15 BL. Sollte dem nicht Rechnung getragen werden (keine 5 %-Hürde)?

Daniel Baldy
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Meiner Antwort auf Ihre Anfrage zum gleichen Thema, verfügbar unter https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/daniel-baldy/fragen-antworten/sehr-geehrter-herr-abgeordneter-baldy-warum-wird-in-der-wahlrechtsreform-die-besonderheit-von-cdu/csu-nicht, kann ich inhaltlich nichts hinzufügen.

Die CSU wird nicht benachteiligt, da sie selbst entschieden hat, nur in einem Bundesland antreten zu wollen.

Das von Ihnen beschriebene Szenario könnte so eintreten, falls die CSU weiter nur in Bayern antritt und die 5%-Hürde nicht übersteigt.
Dabei handelt es sich aber um keine Benachteiligung, ganz im Gegenteil:

Die CSU wird nach bisherigem Wahlrecht im Bundestag bevorzugt, da erst ab drei Überhangmandaten Ausgleichsmandate an andere Parteien vergeben werden.
Die CSU, die in Bayern in der Vergangenheit viele Wahlkreise direkt gewonnen hat, entsandte daher oftmals Abgeordnete in den Bundestag, die die aus dem Zweitstimmenergebnis ergebenen Mehrheiten zu Gunsten der CSU verzerrten.

Das neue Wahlrecht stellt sicher, dass eine Partei nicht mehr Abgeordnete stellen kann, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Das garantiert faire Repräsentanz im Bundestag.
Dass die CSU sich wie jede andere Partei auch an die Fünfprozenthürde halten muss, ist nur konsequent.

Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) ist eine regionale Minderheitenpartei im Sinne des Bundeswahlgesetzes. Für diese Parteien gilt eine Befreiung von der Fünfprozenthürde, um eine Repräsentation nationaler Minderheiten im Bundestag gewährleisten zu können.

Die CSU vertritt allerdings nicht die Interessen einer nationalen Minderheit und ist deshalb keine Minderheitenpartei im Sinne des Wahlgesetzes.
Eine Ausnahme von der Fünfprozenthürde ist daher nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Baldy

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