Was werden Sie im Punkt Tierschutz machen?was werden Sie unternehmen, damit wenigstens einige der schlimmsten Tierquälereien endlich abgeschafft werden?

Daniel Baldy
Daniel Baldy
SPD
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Frage von Olga M. •

Was werden Sie im Punkt Tierschutz machen?was werden Sie unternehmen, damit wenigstens einige der schlimmsten Tierquälereien endlich abgeschafft werden?

Einige schwerliegende Themen zu meiner o.g Frage wären:

-Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU

-Verbot von Amputationen z.B.des Schwanzes von unter vier Tage alten Ferkeln

-Verbot jeglicher Form der Anbindehaltung

-Verbot des Verkaufs von Welpen und anderer Tiere über Online-Plattformen

Daniel Baldy
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zum Tierschutzgesetz und Ihre Forderungen.
Die aktuellen Regelungen sind in meinen Augen nicht zufriedenstellend, das Tierwohl wird nicht ausreichend beachtet.

Aktuell ist eine Reform des Tierschutzgesetzes in Arbeit, mit der wir uns im Bundestag nach der parlamentarischen Sommerpause weiter beschäftigen werden.

Wir möchten den illegalen Handel mit Welpen und anderen Tieren auf Onlineplattformen bekämpfen und eine bessere Kontrolle an Schlachthöfen durch Videoüberwachung einführen.

Weitere wichtige Änderungen sind: 

  • Maßnahmen zum Schutz von Tieren in reisenden Zirkusbetrieben. 
  • Maßnahmen, um die Zahl nicht gesundheitsrelevanter Eingriffe („nicht-kurative“ Eingriffe, z. B. Schwänzekürzen bei Ferkeln und Lämmern) zu reduzieren. 
  • Maßnahmen, um die Qualzucht in Deutschland weiter einzudämmen. 
  • Einrichtung des Amtes des oder der Bundestierschutzbeauftragten. 
  • Effektivere Straf- und Bußgeldvorschriften bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. 

Ich freue mich, dass wir damit viele der von Ihnen angesprochenen Punkte aufgreifen können.

Die Anbindehaltung von Tieren soll verboten werden.

Ausnahmen gelten hierbei für Rinder:
Die ganzjährige Anbindehaltung wird in zehn Jahren verboten, die „Kombihaltung“, in der die Tiere viel Zeit auf der Weide verbringen, bleibt unter weiterentwickelten Voraussetzungen für in landwirtschaftlichen Betrieben mit höchstens 50 über sechs Monate alten Rindern erlaubt. Bei dieser Kombihaltung müssen die Rinder in der Weidezeit Zugang zur Weide und außerhalb der Weidezeit mindestens zwei Mal in der Woche Zugang zu einem Freigelände haben.

Das ist ein Kompromiss, der Fortschritte beim Tierschutz bringt und weder den Beitrag der Weidewirtschaft auf Almen und Wiesen für den Naturschutz noch die besondere Situation kleiner Höfe außenvorlässt. Sie haben die Möglichkeit, weiterzuwirtschaften.

Seit 1994 ist das routinemäßige Schwanzkupieren bei Schweinen EU-weit verboten. In Deutschland werden jedoch nach wie vor bei 95 Prozent der Schweine der Ringelschwanz kupiert. Betriebe müssen künftig nachweisen, dass der Eingriff tatsächlich zum Schutz der Tiere unerlässlich ist – sonst ist das Kupieren verboten.

Ich teile zudem Ihre Besorgnis über die fortgesetzten Tiertransporte in sogenannte Hochrisikostaaten.

Meine Fraktion und ich setzen uns dafür ein, ein Verbot dieser Transporte bei den anstehenden Verhandlungen im Gesetz zu verankern. 

Bereits jetzt hätte das Bundeslandwirtschaftsministerium die Möglichkeit, den Stopp dieser Transporte über eine Verordnung umzusetzen, argumentiert aber damit, dass dies nicht mit dem EU-Recht zu vereinbaren sei. Dies wird nun zu prüfen sein.

Aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion ist es zudem unerlässlich, dass auf europäischer Ebene strengere Regelungen eingeführt werden. 

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Baldy

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