Sehr geehrter Herr Rinkert, wie stehen Sie zur geplanten Streichung der extrabudgetären Vergütung für die Psychotherapie? Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Frage vom 02. Mai 2026, in der Sie auf die Absenkung der Honorare von Psychotherapeut:innen durch die Selbstverwaltung von Krankenkassen und Ärzten aufmerksam machen. Gerne möchte ich Ihnen versichern, dass meine Fraktion und ich dieses Thema sehr ernst nehmen.
Wir können Ihre Verunsicherung und Ihren Unmut gut nachvollziehen. Für uns ist klar: Diese Entscheidung sendet kein gutes Signal – weder für die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten selbst noch für die Patientinnen und Patienten, die auf eine verlässliche psychotherapeutische Versorgung angewiesen sind. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner im Koalitionsvertrag einen besonderen Schwerpunkt auf die Stärkung der mentalen Gesundheit und eine bedarfsgerechte Versorgung gelegt haben.
Geben Sie mir zunächst die Gelegenheit, den Vorgang einzuordnen:
Entscheidungen über den Leistungsumfang und die Vergütung medizinischer und psychotherapeutischer Leistungen werden in Deutschland im Rahmen der Selbstverwaltung getroffen. Während der Gesetzgeber die rechtlichen Rahmenbedingungen vorgibt, verhandeln der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) auf Seiten der Krankenkassen sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) als Vertretung der Vertragsärztinnen, Vertragsärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die konkreten Honorare eigenständig.
Diese Aufgabenübertragung erfolgt bewusst: Die notwendigen fachlichen Kenntnisse und Datengrundlagen liegen bei den Akteuren, die unmittelbar für die Versorgung verantwortlich sind. GKV-SV und KBV bilden gemeinsam den paritätisch besetzten Bewertungsausschuss (§ 87 SGB V). Kommt dort keine Einigung zustande, wird der Erweiterte Bewertungsausschuss eingeschaltet, der durch unparteiische Mitglieder ergänzt wird und einen ausgleichenden Beschluss herbeiführen soll.
Die Bundesregierung übt hierbei die Rechtsaufsicht aus. Das bedeutet konkret: Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) prüft, ob die Entscheidungen im Einklang mit geltendem Recht stehen. Eine inhaltliche Bewertung oder Einflussnahme auf die Zweckmäßigkeit der Entscheidungen ist hingegen nicht vorgesehen, da diese in der Verantwortung der Selbstverwaltung liegt.
Zum konkreten Fall:
GKV-SV und KBV sind gesetzlich verpflichtet, die Honorare in der psychotherapeutischen Versorgung regelmäßig – in der Regel jährlich – zu überprüfen und auf Basis aktueller Daten anzupassen. Da im vorliegenden Fall keine Einigung erzielt werden konnte, kam es zu einem Schlichtungsspruch des Erweiterten Bewertungsausschusses, der eine Absenkung der Honorare vorsieht.
Die beteiligten Seiten bewerten diese Entscheidung unterschiedlich. Sowohl der GKV-SV als auch die KBV haben hierzu Stellung genommen. Zudem steht beiden Seiten der Rechtsweg offen; die KBV hat eine gerichtliche Überprüfung bereits angekündigt.
Unabhängig davon nehmen wir die möglichen Auswirkungen dieser Entscheidung sehr ernst. Gerade im Bereich der psychischen Gesundheit ist eine stabile, flächendeckende und gut erreichbare Versorgung von zentraler Bedeutung. Bereits heute warten viele Patientinnen und Patienten zu lange auf einen Therapieplatz.
Vor diesem Hintergrund haben wir Bundesministerin Nina Warken aufgefordert darzulegen, welche konkreten Auswirkungen die Entscheidung auf die Versorgung haben kann. Gleichzeitig haben wir das Bundesministerium für Gesundheit gebeten zu erläutern, wie der Beschluss im Rahmen der Rechtsaufsicht geprüft wird und welche Maßnahmen möglich sind, falls negative Versorgungseffekte festgestellt werden.
Die Entscheidung steht zudem im Kontext der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Für uns als SPD ist dabei klar: Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV dürfen nicht zulasten der Patientinnen und Patienten gehen – und sie dürfen auch nicht dazu führen, dass sich der Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung verschlechtert. Deshalb begleiten wir den vorliegenden Gesetzentwurf kritisch und konstruktiv im parlamentarischen Verfahren.
Im Koalitionsvertrag haben wir uns ausdrücklich darauf verständigt, die Versorgung im Bereich der psychischen Gesundheit zu stärken und den Zugang zu Therapie zu verbessern. Dieses Ziel bleibt für uns weiterhin leitend.
Ich danke Ihnen nochmals herzlich für Ihre engagierten Hinweise.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Rinkert
