Wann kommt endlich das Gesetz zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung

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Daniel Rinkert
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Frage von Paul L. •

Wann kommt endlich das Gesetz zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung

Sehr geehrter Herr R.,

die höchste richterliche Instanz hat die Bundesbeamtenbesoldung für verfassungswidrig erklärt. Ich finde es interessant mit welcher Arroganz sich diese Regierung weiterhin darüber hinweg setzt, dass eine BVerG Vorgabe nicht umgesetzt wird!

Schafft es diese Regierung überhaupt noch diese Vorgabe umzusetzen, so wie es sämtl. Bundesländer bereits getan haben? Das kann doch wirklich nicht so schwer sein, ein Gesetz voran zu bringen, zumal es ja bereits den Entwurf des BBVAngG gibt.

Woran liegt es schon wieder, dass diese Regierung es mal wieder nicht auf die Reihe bekommt? Ist Ihnen auch bewusst, dass hier Wähler verstimmt werden? Wie können Sie den Beamten vermitteln, dass die Regierung es im Moment ignoriert ein Urteil des BVerfG umzusetzen? Finden Sie es angebracht, dass sämtl. Sozialleistungen (Bürgergeld) hochgeschraubt werden, aber für die Beamten die das Rückrad des Staates sind, keine ausreichende Alimentation vorgenommen wird? Wann kommt das Gesetz?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 04. Juli 2024, auf welche ich Ihnen gerne antworte.

Die Bundesregierung arbeitet intensiv an einem neuen Gesetzentwurf zur Novelle des BVVAngG. Darin kann ich keine Arroganz erkennen.

Der bereits bekannte Gesetzentwurf musste aus verschiedenen Gründen überarbeitet werden. Dieser Prozess dauert weiterhin an. Ein konkreter Zeitplan ist aktuell nicht bekannt.

Ich möchte erneut betonen, dass der Öffentliche Dienst in den kommenden Jahren weiter gestärkt werden muss. Dies sollte aus meiner Sicht auch durch attraktive und angemessene Entgelte erfolgen. Für diese Position wirbt die SPD intensiv innerhalb der Koalition.

Vergleiche mit dem finanziellen Umfang anderer staatlicher Leistungen sehe ich in diesem Zusammenhang sehr kritisch, da diese auf einer völlig anderen Grundlage erfolgen und somit rein gar nichts mit den Arbeiten an der Novelle des BVVAngG zu tun haben.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Rinkert

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