Wie steht es um das BBVAngG? Ist der Entwurf tatsächlich noch in der Abstimmung oder wurde er auf Eis gelegt? Welche Fragen können hier nicht zwischen den Resorts geklärt werden?

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Daniel Rinkert
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Frage von Paul Z. •

Wie steht es um das BBVAngG? Ist der Entwurf tatsächlich noch in der Abstimmung oder wurde er auf Eis gelegt? Welche Fragen können hier nicht zwischen den Resorts geklärt werden?

Sehr geehrter Herr Rinkert,
das BBVAngG wartet auf Bundesebene immernoch auf seine Umsetzung. Egal an welcher Stelle man fragt, es wird immer nur ausgewichen. Man kann hier wirklich das Gefühl bekommen die Politik fühlt sich nicht an Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gebunden und schiebt die Bearbeitung immer weiter vor sich her. Bis dann eben die neue Regierung das Ganze regeln muss, denn schon im nächsten Jahr sind wieder Bundestagswahlen.
Wir Beamte des Bundes haben seit 2020 nun lange genug gewartet und können hoffentlich noch in diesem Jahr, vor der Sommerpause des Bundestags, auf eine Verabschiedung des Gesetzes hoffen. Wie ist der Stand der Dinge bzw. an welcher Frage scheitert es denn immer wieder?

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Sehr geehrter Herr Z.

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26. März 2024, auf welche ich Ihnen gerne antworte.

Sie weisen zu Recht darauf hin, dass das Bundesbesoldungs und -versorgungsangemessenheitsgesetz (BBVAngG) bereits lange geplant, bislang aber noch nicht umgesetzt ist. Die wesentlichen Gründe hierfür sind die Übertragung des Tarifabschlusses für den Öffentlichen Dienst auf die Beamtenschaft im vergangenen Jahr sowie die Neuberechnung des Lohnabstandsgebots im Zuge der Einführung des Bürgergelds. Beides hat dazu geführt, dass der eigentlich schon fertige Referentenentwurf umfassend angepasst werden musste.

Ebenso hat auch bei diesem Gesetz das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt Ende letzten Jahres neue Fragen aufgeworfen, die vorrangig beantwortet werden mussten.

Das zuständige Bundesinnenministerium arbeitet intensiv an einer entsprechenden neuen Vorlage. Das Vorhaben ist jedoch äußerst komplex und umfangreich. Dabei kommt es auf Genauigkeit und sorgfältig begründete Abwägungen an, bei denen auch die Entwicklung in den Bundesländern nicht außer Acht gelassen werden darf. Der intensive Abstimmungsprozesses zwischen den Bundesressorts und die auf politischer Ebene begleitend geführten Gespräche brauchen ihre Zeit. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich in diesem Prozess dafür ein, dass das Gesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause in diesem Jahr finalisiert wird.

Sowohl für mich als auch für die Fachpolitiker*innen meiner Fraktion ist es sehr wichtig, in diesem Zusammenhang zu betonen, dass der Öffentliche Dienst in den kommenden Jahren weiter gestärkt werden muss. Dies sollte aus unserer Sicht auch durch attraktive und angemessene Entgelte erfolgen. Für diese Position werben wir intensiv innerhalb der Koalition.

In den Verhandlungen zum Bundeshaushalt ist es uns daher trotz sehr schwieriger Verhandlungen gelungen, zusätzliche Mittel in Höhe von etwa 1,4 Milliarden Euro für die Umsetzung des BBVAngG fest zu verankert. Der Gesamtbetrag beläuft sich damit nun auf knapp 4 Milliarden Euro.

Ein leistungsfähiger Öffentlicher Dienst ist unerlässlich für den funktionierenden Staat. Er ist Teil der Daseinsvorsorge und muss weiter gestärkt werden. Dafür setzen wir uns in den weiteren Beratungen zum BBVAngG ein und hoffen dabei, zeitnah eine Einigung erzielen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Rinkert

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