Wie unterstützt die Stadt Grevenbroich Initiativen zur Vermeidung des Einsatzes von Wildtieren (bzw. Tiere im Allgemeinen) in Zirkussen?

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Frage von Valentina M. •

Wie unterstützt die Stadt Grevenbroich Initiativen zur Vermeidung des Einsatzes von Wildtieren (bzw. Tiere im Allgemeinen) in Zirkussen?

Welche Rolle spielen lokale Behörden bei der Umsetzung und Überwachung von Tierschutzgesetzen, insbesondere im Zusammenhang mit Zirkussen und ähnlichen Veranstaltungen die Tiere inkludieren?

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Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17. September 2024, auf welche ich Ihnen gerne antworte.

Die Stadt Grevenbroich ist nicht für die Umsetzung und Überwachung des Tierschutzgesetzes zuständig. Diese Aufgabe übernimmt die Kreisverwaltung für den gesamten Rhein-Kreis Neuss.

Das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt bittet aktiv darum, Hinweisen auf Missstände beim Tierschutz dort zu melden. Nur so können Verstöße aufgedeckt und geahndet werden:

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Telefon. 02181 601-3901, E-Mail. veterinaeramt@rhein-kreis-neuss.de

Durch die geplante Novelle des Tierschutzgesetzes sollen auch Regelungen angepasst werden, die zum Schutz von Tieren in reisenden Zirkusbetrieben beitragen. Denn nicht alle reisenden Zirkusse können alle Tiere art- und verhaltensgerecht halten – insbesondere aufgrund der Haltung und Zurschaustellung an wechselnden Orten sowie aufgrund der regelmäßigen und häufigen Transporte. Dies betrifft Giraffen, Elefanten, Nashörner, Flusspferde, Affen, Großbären, Großkatzen sowie Robben. Tiere der genannten Tierarten, die bereits vor dem Inkrafttreten der vorgesehenen Regelung an wechselnden Orten gehalten oder zur Schau gestellt wurden, können weiterhin gehalten werden. Eine Neuanschaffung von Tieren dieser Arten ist jedoch demnach nur noch ausnahmsweise möglich. Denn das Risiko ist hoch, dass diese Tiere erhebliche Schmerzen, Leiden und/oder Schäden erleiden. Bei diesen Tierarten soll laut Gesetzentwurf das Halten und/oder Zurschaustellen an wechselnden Orten grundsätzlich beenden werden. Im Einzelfall können die für den Vollzug des Tierschutzrechts zuständigen Behörden über den weiteren Verbleib eines Tieres der genannten Arten entscheiden.

Die Novelle des Tierschutzgesetzes wird aktuell im Deutschen Bundestag beraten und soll bis Ende des Jahres verabschiedet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Rinkert

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