Setzen Sie sich für eine Anpassung der Mehrwertsteuer auf Lebensmitten gemäß der Forderung des Bundesumweltamtes ein? Wenn ja: Was tun Sie dafür?

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Daniela De Ridder
SPD
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Frage von Berit K. •

Setzen Sie sich für eine Anpassung der Mehrwertsteuer auf Lebensmitten gemäß der Forderung des Bundesumweltamtes ein? Wenn ja: Was tun Sie dafür?

Sehr geehrte Frau De Ridder,

in der Ernährungsstrategie der Bundesregierung wird angesprochen, dass der Konsum tierischer Lebensmittel in Deutschland oft über der DGE-Empfehlung liegt und diese im Vergleich zu pflanzlichen Lebensmitteln besonders negative Umweltauswirkungen haben.

All diese Punkte könnten mit der folgenden Forderung des Bundesumweltamtes (UBA) positiv beeinflusst werden: „Auf pflanzliche Grundnahrungsmittel und andere wenig und unverarbeitete pflanzliche Lebensmittel (z. B. Obst, Gemüse [...] Brot, Nudeln) sollte der Steuersatz auf 0 Prozent gesenkt werden. Pflanzen- und pilzbasierte Milch und Fleischersatzprodukte (z. B. Haferdrinks) sollten wie andere stärker verarbeitete pflanzliche Lebensmittel mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent besteuert werden. Im Gegenzug werden tierische Lebensmittel mit dem Regelsatz von 19 Prozent besteuert [...]“.

Diese Anfrage stelle ich sowohl als Privatperson als auch als Vertreter des studentischen Netzwerkes sneep

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SPD

Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Frage zur Forderung des Bundesumweltamtes zur Anpassung der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel.

Es ist mir persönlich ein großes Anliegen, die gesunde Ernährung der Bevölkerung zu stärken. Auch aus umweltpolitischen Gründen muss eine Zeitenwende in der Landwirtschaft erfolgen. So unterstützen wir als SPD-Fraktion die Umsetzung der landwirtschaftlichen Transformation unter einer ganzheitlichen Betrachtung der Aspekte Ernährung, Umwelt und Gesundheit.

Bisher liegt der reguläre Mehrwertsteuersatz auf Lebensmittel bei 19 %. Auf Grundnahrungsmittel wird der ermäßigte Steuersatz von 7 % erhoben. Mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Grundnahrungsmittel verfolgen wir grundsätzlich das Ziel, Grundnahrungsmittel bezahlbar zu halten. Die Zuteilung, auf welche Nahrungsmittel der ermäßigte Steuersatz erhoben wird, ist aus meiner Sicht zu überarbeiten. Zu einer effektiven Änderung der aktuellen Situation gemäß der von Ihnen genannten Forderung des Bundesumweltamts wäre jedoch eine große Mehrwertsteuerreform notwendig. 

Aktuell gestaltet sich eine solche Reform aufgrund der vorherrschenden Haushaltslage als sehr schwierig. Dennoch unternimmt die Bundesregierung auch weiterhin Maßnahmen, um eine gesündere und umweltbewusstere Ernährungsweise der Bürger:innen zu erleichtern.

Erwähnen möchte ich die Ernährungsstrategie "Gutes Essen für Alle" der Bundesregierung, die im Januar 2024 im Kabinett beschlossen wurde. Durch faire Ernährungsumgebungen ist es uns so möglich, einen sozial gerechteren Zugang zu gesunder Ernährung sicherzustellen. Vor allem die Gemeinschaftsverpflegung hat dabei ein besonders großes Potenzial, da wir hier täglich 17 Millionen Menschen erreichen können. 

Die Ernährungsstrategie "Gutes Essen für Alle" sieht ein größeres Angebot an pflanzenbetonten Speisen in Mensa, Kantine und ähnlichen Einrichtungen vor. Außerdem sollen auch die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung verbindlich umgesetzt werden. Durch ein größeres Angebot an regional-saisonalen Lebensmitteln stärken wir somit gleichzeitig die regionale Landwirtschaft.

Des Weiteren hat der Deutsche Bundestag den Bürgerrat "Ernährung im Wandel" im Deutschen Bundestag eingesetzt. An Sitzungen des Bürgerrates habe ich teilgenommen und ihn sehr wohlwollend begleitet und unterstützt. In den Beratungen standen Fragen des Gesundheitsschutzes, zur Umwelt- und Klimaverträglichkeit, zu Produktion und Kennzeichnung von Lebensmitteln und zu Haltungsbedingungen von Nutztieren im Fokus. Teil der Empfehlungen des Bürgerrates war auch Ihr Vorschlag, gesunde Lebensmittel von der Mehrwertsteuer zu befreien. Die Vorschläge werden im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft federführend weiter diskutiert. 

Ich empfinde persönlich große Sympathie für den Vorschlag der DGE. Gleichwohl sehe ich durch die aktuellen Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag, sowie durch die momentane Haushaltslage wenig Spielraum, konkrete Maßnahmen zur Anpassung des Mehrwertsteuersatzes auf Lebensmittel zu ergreifen.

Sollten Sie weitere Fragen oder Hinweise haben oder weitere Informationen wünschen, haben Sie bitte keine Scheu, sich jederzeit erneut an mich zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre

Dr. Daniela De Ridder

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