Die AfD wurde vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft. Vor diesem Hintergrund halte ich es für notwendig, dass die rechtlichen Möglichkeiten eines Parteiverbots ernsthaft geprüft werden.
Die AfD wurde vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft. Vor diesem Hintergrund ist für mich klar: Es besteht Handlungsbedarf, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen. Ich stehe deshalb für ein AfD-Parteiverbotsverfahren ein.
Die Leistungsrechte in der sozialen Pflegeversicherung sind bundesgesetzlich festgelegt. Das Land hat hier nur begrenzte direkte Gestaltungsmöglichkeiten.
diese Leistungsrechte in der sozialen Pflegeversicherung sind bundesgesetzlich festgelegt. Das Land hier nur begrenzte direkte Gestaltungsmöglichkeiten.