Frage an Daniela Ludwig bezüglich Verbraucherschutz

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Daniela Ludwig
CSU
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Frage von Florian H. •

Frage an Daniela Ludwig von Florian H. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Raab,

nach dem tragischen, grausamen Massenmord in Winnenden/Wendlingen im März diesen Jahres, setzte eine mediale Hetzkampagne gegen Jäger, Sportschützen, Brauchtumsschützen und Waffensammler (LegalWaffenBesitzer) ein, die in der Anlassgesetzgebung zur Verschärfung des Waffengesetzes gipfelte. Laut Kriminalstatistik sind aber gesamtheitlich gesehen legal besessene Schusswaffen kaum deliktrelevant. Durch die Berichterstattung wurden und werden ca. 2 Mio gesetztestreue, mehrfach auf Zuverläsigkeit überprüfte Bürger unter Generalverdacht gestellt und kriminalisiert.

1. Was werden Sie persönlich unternehmen, um der drohenden Einschränkung von Bürgerrechten entgegenzuwirken?

2. Was werden Sie tun, um die wertvolle Jugendarbeit, die verbandsübergreifend auch in den Schützenvereinen geleistet wird, nicht zu zerstören?

3. Was werden Sie unternehmen, um das gesellschaftlich wichtige Vereinsleben mit seinen vielen ehrenamtlich tätigen Bürgern zu erhalten?

Mit freundlichem Gruß
F. Hofmann

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Hofmann,

die Union gibt in ihrem Regierungsprogramm 2009-2013 „Wir haben die Kraft - Gemeinsam für unser Land“ ein deutliches Bekenntnis zum *ehrenamtlichen Engagement *ab. Die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements gehört zu den sechs Zukunftsprojekten, die wir besonders fördern wollen. So wurde der Unfallversicherungsschutz für Engagierte wurde deutlich erweitert und Haftungserleichterungen für Ehrenamtliche und bei der Gründung von Vereinen geschaffen.

Das ehrenamtliche Engagement und der bürgerschaftliche Einsatz vieler Frauen und Männer bereichern unsere Gesellschaft. Freiheit und Verantwortungsbereitschaft gehören zusammen. Wir wollen eine neue Partnerschaft von Bürgern und staatlichen Institutionen nach dem Konzept der „aktiven Bürgergesellschaft“. Wir wollen Eigeninitiative und Selbstorganisation der gesellschaftlichen Gruppen stärken und so eine neue Balance zwischen Eigen- und Gemeinwohl herbeiführen.

Wir wollen ehrenamtliches Engagement erleichtern, die Bürgerinnen und Bürger zu ehrenamtlichem Engagement ermutigen und den ehrenamtlich Tätigen den Rücken stärken. Hierfür haben wir in der vergangenen Legislatur zahlreiche steuerliche Erleichterungen für Ehrenamtliche durchgesetzt, die zum Abbau steuerlicher Probleme geführt haben.

So wurde auf Initiative der Union eine steuerfreie Aufwandspauschale von 500 EUR pro Jahr eingeführt.

Bereits in der zurückliegenden Wahlperiode wurden auf Initiative der Union bürokratische Hürden beseitigt. Jeder Bürger, der ehrenamtlich tätig ist und für seine Leistung eine Aufwandsentschädigung von seinem Verein erhält, muss heute nicht mehr wie früher die Verwendung von jedem Cent einzeln gegenüber dem Finanzamt nachweisen. Wir haben den Spendennachweis vereinfacht. Als Spendennachweis bis zu 200 EUR reicht künftig der Einzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank.

Der Übungs- und Ausbildungsfreibetrag (z. B. Erste-Hilfe-Ausbildern) wurde von 1.848 EUR auf 2.100 EUR pro Jahr angehoben. Die Neuerung umfasste auch soziale Bereiche und kann auch auf weitere ehrenamtliche Einsatzbereiche wie Pflegedienste ausgedehnt werden. Dadurch können auch bestehende Angebote verbessert werden. Für diese ehrenamtlich erbrachten Leistungen müssen keine Steuern und keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden. Bürgerinnen und Bürger können erheblich höhere Spendenbeträge von der Steuer absetzen, als dies bisher der Fall war. Die Höchstgrenzen für den Spendenabzug werden für alle förderungswürdigen Zwecke auf einheitlich 20 Prozent der Einkünfte angehoben.

Dienstleistungen zur organisatorischen Unterstützung von Jugendfreiwilligendiensten, die für einzelne Vereine in deren Dachverbänden erbracht werden, sind bisher umsatzsteuerpflichtig. Für ehrenamtlich geführte Vereine mit gelegentlichem Schankbetrieb sollen Form- und Meldevorschriften im Steuerrecht vereinfacht werden.

Hinsichtlich Ihrer Fragen zum *Waffenrecht*, darf ich auf meine Antwort an Herrn Hinterholzer verweisen.

Dort habe ich folgendes ausgeführt:

bedauerlicherweise kursieren zT. bei Sportschützen und auch in Kreisen der Jägerschaft scheinbar noch immer falsche Behauptungen, die mit den tatsächlichen Änderungen im Waffenrecht nicht im Geringsten etwas zu tun haben.

Hintergrund der Änderung des Waffengesetzes war eine breite öffentliche und politische Diskussion nach dem furchtbaren Amoklauf von Winnenden über einen etwaigen Handlungsbedarf des Gesetzgebers unter anderem - aber nicht nur - im Waffenrecht.

Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag und die CDU/CSU-Fraktion haben bei dieser Debatte von Anfang an jeglicher Pauschalverdächtigung gegen Schützen, Jäger und andere legale Waffenbesitzer eine Absage erteilt.

CSU und CDU haben daher dafür gesorgt, dass die berechtigten Interessen der legalen Waffenbesitzer in den vom Bundestag verabschiedeten gesetzlichen Änderungen angemessen zum Tragen kamen, was auch die Interessenvertreter dieser Gruppen einstimmig begrüßt haben.

Fest steht, dass Deutschland bereits heute strenge gesetzliche
Regelungen für den Umgang mit Schusswaffen und Munition hat. Genauso
steht fest, dass allein gesetzliche Vorschriften Amokläufe niemals mit
Sicherheit werden ausschließen können.

Verantwortliche Politik, wie die CSU und auch ich sie verstehe, muss dennoch sorgfältig prüfen, ob der Gesetzgeber vor dem Hintergrund des furchtbaren Amoklaufs von Winnenden durch eine maßvolle gesetzliche Nachjustierung an der einen oder anderen Stelle noch zu einer messbaren Verbesserung im Interesse der Sicherheit beitragen kann.

Dieser Verantwortung hat sich die große Koalition gestellt. Für mich wie für die gesamte CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag war und ist aber immer klar:

Die berechtigten Anliegen der legalen Schusswaffenbesitzer müssen auch gewahrt werden, denn der legale Schusswaffenbesitz hat in Deutschland eine lange Tradition. Schützen, Jäger und andere legalen Waffenbesitzer gehen in ihrer überragenden Mehrheit sehr verantwortungsvoll mit Waffen und Munition um. CSU und CDU haben deshalb auch bei den aktuellen Verhandlungen dafür gesorgt, dass die berechtigten Anliegen der legalen Waffenbesitzer angemessen berücksichtigt werden und sich im gefundenen Ergebnis wiederfinden.

Eine maßgebliche Rolle beim Tatablauf von Winnenden kam der Tatsache zu, dass die Tatwaffe vom Täter entwendet werden konnte, weil sein Vater diese nicht ordnungsgemäß im Waffenschrank aufbewahrt hatte. Dieser Umstand hat uns allen vor Augen geführt, dass es ganz entscheidend auch auf die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition ankommt. Im Zusammenhang damit wurde in der politischen Diskussion auch die Frage nach Möglichkeiten von stichprobenartigen verdachtsunabhängigen Überprüfungen der Aufbewahrung aufgeworfen.

Vor diesem Hintergrund haben wir uns in der großen Koalition nach intensiver Beratung für einige maßvolle gesetzliche Nachjustierungen ausgesprochen.

Ich möchte nochmals ganz besonders festhalten, dass gerade wir, CSU und CDU, im Zuge unserer Beratungen intensive Gespräche mit allen maßgeblichen Verbänden der legalen Waffenbesitzer geführt haben. Wir haben dabei den Eindruck gewonnen, dass auch auf dortiger Seite für einige maßvolle rechtliche Nachjustierungen Verständnis besteht, wenn davon ein echter Mehrwert im Sinne der Sicherheit erzielt werden kann und unsinnige bürokratische Belastungen vermieden werden. Mit der gefundenen Lösung ist uns dies gelungen.

Für die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag war es dabei ganz besonders wichtig, dass auch künftig im Zusammenhang mit dem Vollzug des Waffenrechts die Unverletzlichkeit der Wohnung ohne Wenn und Aber gewahrt wird.

Diese klare Grenze war für uns unverhandelbar, und diese Position haben wir durchgesetzt.

Entscheidend ist:

Auch künftig kann die Waffenbehörde zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition Wohnräume nicht gegen den Willen des Wohnungsinhabers betreten.

Allerdings wurde es von den Fachpolitikern der Koalition nicht als ideal angesehen, dass die Waffenbehörde nach bisherigem Recht - außer bei einem konkreten Verdacht - _überhaupt keine_ Möglichkeit hat, die ordnungsgemäße Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition zu prüfen.

Deshalb sind wir nach intensiven Beratungen in der großen Koalition zu dem Ergebnis gekommen, dass an diesem Punkt maßvoll nachjustiert werden sollte, indem grundsätzlich auch die Möglichkeit einer verdachtsunabhängigen Kontrolle überhaupt erst einmal eröffnet wird.

Dabei haben wir mit Erfolg darauf gedrängt, dass Regelungen mit Augenmaß getroffen werden und unsinnige gesetzgeberische Überreaktionen vermieden werden.

Künftig soll deshalb der Waffenbesitzer eine Mitwirkungspflicht haben, der Waffenbehörde die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition nachzuweisen. Diese Mitwirkung erstreckt sich auch darauf, der Waffenbehörde zur Nachschau den Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen aufbewahrt werden.

Das bezieht sich ausdrücklich _nur_ auf die Räume, in denen sich der gesetzlich vorgeschriebene Waffenschrank befindet. Die Verwaltung wird - in Abstimmung mit den zuständigen Landesinnenministern - dazu angehalten werden, die Nachschau nicht zur Unzeit und nicht unter belastenden Rahmenbedingungen durchzuführen.

In der Praxis wird der einzelne Waffenbesitzer ohnehin im Ergebnis nur ganz selten davon betroffen sein, so dass übermäßige, unzumutbare Belastungen nicht zu befürchten sind. Besonders wichtig ist dabei aber vor allem: In keinem Falle - außer bei einer dringenden Gefahr - wird der Waffenbehörde ermöglicht, den Zutritt der Wohnung zu erzwingen, wenn der Wohnungsinhaber damit nicht einverstanden ist. Ist der vorgesehene Nachschautermin für den Waffenbesitzer unpassend, kann er die Behörde auf einen anderen Zeitpunkt verweisen, ohne dass sich daraus negative Konsequenzen für ihn ergeben dürfen.

Dies haben CSU und CDU durchgesetzt. Nur wenn sich ein Waffenbesitzer _wiederholt_, beharrlich und ohne jeden ersichtlichen Grund _weigert_, die sichere Aufbewahrung nachzuweisen, soll die Behörde die Möglichkeit erhalten, aus diesem Grunde seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls die Waffenbesitzerlaubnis zu widerrufen. Nicht mehr und nicht weniger. Auch in diesen Fällen darf die Behörde aber das Betreten der Wohnräume nicht erzwingen - außer bei einer dringenden Gefahr, wie schon nach geltendem Recht.

Weiterhin haben wir uns in der Koalition darauf verständigt, der technischen Sicherung von Schusswaffen und Waffenbehältnissen einen noch höheren Stellenwert einzuräumen.

Deshalb wird dem Bund die grundsätzliche Möglichkeit eröffnet, verbindliche technische Standards für die Sicherung von Waffenbehältnissen und auch von großkalibrigen Schusswaffen selbst zu setzen und die Nutzung entsprechender Sicherungssysteme (z. B. Blockierungen) verbindlich zu verlangen.

Für die praktische Umsetzung wird es darauf ankommen, inwieweit geeignete Systeme am Markt in Zukunft verfügbar sind oder nicht. Selbstverständlich soll den Waffenbesitzern der Einsatz von Sicherungssystemen nur insoweit abverlangt werden, wie solche Systeme ausgereift sind und zu angemessenen Kosten zur Verfügung stehen.

Auch die weiteren Regelungen, auf die wir uns in der Koalition geeinigt haben, halte ich für ausgewogen. CSU und CDU haben erfolgreich verhindert, dass es zu einer Gängelung der legalen Schusswaffenbesitzer durch unsinnige Maßnahmen kommt.

Unvernünftigen Forderungen, die im Raume standen - beispielsweise ein völliges Verbot des Schießens mit großkalibrigen Waffen in Schießsportvereinen oder ein Verbot der Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition in Privathaushalten - haben wir eine klare Absage erteilt.

Dies sind ganz konkrete und messbare Verhandlungserfolge, die allein aufgrund des nachdrücklichen Verhandlungseinsatzes von CSU und CDU möglich waren.

Dies bitte ich Sie zu berücksichtigen. Die Anhebung der Altersgrenze für das Schießen unter Aufsicht mit großkalibrigen Waffen auf 18 Jahre, auf die wir uns in der großen Koalition ebenfalls geeinigt haben, halte ich demgegenüber für einen vertretbaren Schritt. Auch die betroffenen Verbände der legalen Schusswaffenbesitzer haben ganz überwiegend erklärt, diesen Schritt mitzutragen.

Ich denke, dass wir insgesamt eine Lösung gefunden haben, die ausgewogen ist und die berechtigten Interessen der legalen Waffenbesitzer wahrt.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Raab, MdB

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