Frage an Daniela Ludwig von Hubert Z. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Ludwig,
die AFD hat sich in der Transplantationsdebatte für gesetzliche Änderungen ausgesprochen, insbesondere was die Qualifikation des Personals, die Effizienz der Strukturen und die Transparenz des gesamten Handlungs- und Prozessablaufs etc. betrifft.
Die SZ berichtet am 18.02.2014 von einem Mitarbeiter eines Konsiliarteams, der schon im Jahr 2004 festgestellt hatte, wie häufig Ärzte Menschen fälschlicherweise für tot erklären. In rund 30 Prozent der Fälle konnte ein Zweitgutachter zur Hirntodfeststellung, die Diagnose seiner Kollegen nicht bestätigen.
Weiter wird berichtet, dass in deutschen Krankenhäusern Patienten oft fälschlicherweise für Hirntod erklärt werden. DSO-Mitarbeiter nehmen die falsche Diagnostik einfach hin und leiten die Organspende ein", sagte ein Insider der SZ. Eine frühere DSO-Mitarbeiterin bestätigt dies: "Den Mut, sich mit den Fachärzten anzulegen, haben die wenigsten", sagt sie. Laut dem Artikel wurden in mehreren der SZ vorliegenden Fällen der Hirntod bestimmt, obwohl die Patienten gerade erst mit starken Schmerzmitteln wie Sufentanil oder Propofol betäubt worden waren. Diese müssen aber zum Beispiel bei der Diagnose zwingend ausgeschlossen sein.
Die Ausbildung der Ärzte hat ein starkes Qualitätsdefizit", sagt der Transplantationschirurg Gundolf Gubernatis, der früher geschäftsführender Arzt der DSO war. Dabei sei die Verlässlichkeit doch unabdingbar: "Tot oder nicht tot - keine andere Feststellung in der Medizin verlangt doch so viel Genauigkeit", sagt er.
https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/falsche-todesdiagnosen-in-krankenhaeusern-aerzte-erklaeren-patienten-oft-faelschlich-fuer-hirntot-1.1891373
Wurden Konsequenzen im strafrechtlichen Bereich aus den Schilderungen abgeleitet?
Sind die Forderungen der AFD geeignet, dieses jegliches Vertrauen in die Transplantationsmedizin zerstörende Gebahren, zu beenden?
Wurden die Forderungen der AFD (s.o.) als Gesetz beschlossen, falls nein, warum nicht?
Sehr geehrter Herr Z.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage bei Abgeordnetenwatch zum Thema Organspende, bzw. Transplantationen in Deutschland sowie die informativen Links.
Zu diesem Thema habe ich auch auf dieser Plattform bereits Fragen beantwortet und meine persönliche Position erläutert.
Ich setze mich für eine Verbesserung der aktuellen Situation in Deutschland ein und möchte Menschen helfen, die dringend ein neues Organ benötigen.
Daher bin ich eine Befürworterin der zur Zeit noch diskutierten „Widerspruchslösung“, denn in Deutschland warten derzeit viel zu viele Menschen auf ein Spenderorgan und sterben leider viel zu früh, bevor sie die Chance auf eine lebensrettende Transplantation erhalten!
Diesen ca. 10.000 todkranken Menschen, die auf ein Spenderorgan angewiesen sind, um weiterleben zu können, wollen wir wieder mehr Hoffnung geben und dafür bedarf es einer grundlegenden Reform. Wo sich andere wegducken und die Augen verschließen, übernimmt die unionsgeführte Bundesregierung Verantwortung und das auch in so emotional wie ethisch kontrovers diskutierten und ebenso lebenswichtigen Fragen wie die Organspende eine ist. Leider haben die Kampagnen, die Öffentlichkeit für dieses wichtige Thema zu sensibilisieren, in den vergangenen Jahren nicht die Erfolge gebracht, die wir uns erhofft haben.
Ich sehe mich in erster Linie dem christlichen Menschenbild verpflichtet und das bedeutet für mich: Der Schutz des Lebens hat oberste Priorität.
Das gilt auch bei der Sicherstellung der ärztlichen Diagnose und einer Verbesserung der Abläufe in den Kliniken.
In Kürze werden wir über die unterschiedlichen Gesetzentwürfe im Bundestag in einer freien Abstimmung entscheiden.
Was die Afd betrifft, so haben diese übrigens auch einen Antrag gestellt, in dem sie fordern, die freiwillige Bereitschaft zur Organspende als Ehrenamt anzuerkennen und ein diesbezügliches altruistisches Engagement bundesweit als Zeichen des Dankes und der Anerkennung durch geeignete Maßnahmen zu fördern. In Frage kämen laut Antragsteller öffentliche Ehrungen, Urkunden, Ehrennadeln oder die Ausweitung der Berechtigung auf bereits jetzt schon in den verschiedenen Bundesländern ausgegebene Ehrenamtskarten, deren Inhaber zum Beispiel Preisnachlässe beim Kauf von Waren, Dienstleistungen oder Eintrittskarten erhalten.
Der Vorschlag wurde allerdings verständlicherweise abgelehnt. Bei der postmortalen Organspende als auch bei der Lebendorganspende muss nach wie vor die Freiwilligkeit der persönlichen Entscheidung im Mittelpunkt stehen. Der Vorschlag der Antragsteller stellt diese Freiwilligkeit in Frage. Die Spendebereitschaft sollte nicht durch finanzielle Vergünstigungen oder wirtschaftliche Anreize gesteigert werden. Die Organspendebereitschaft würde damit kommerzialisiert und die Spende zu einem Tauschgeschäft führen. Dies gilt besonders für Personen, deren wirtschaftliche Situation schwierig ist. Es muss gelten, auch für diese keine materiellen Anreize zu schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig, MdB