Frage an Daniela Ludwig bezüglich Verkehr

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Daniela Ludwig
CSU
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Frage von Sebastian K. •

Frage an Daniela Ludwig von Sebastian K. bezüglich Verkehr

Geehrte Fau Raab,

mehr durch Zufall habe ich Ihre Korrespondenz zum Thema "Radwegebenutzungspflicht" mit Herrn Marten gelesen, dessen harscher Ton der Sache sicher nicht dienlich ist.

Die Praxis zeigt, daß Verkehrsbehörden die Aufhebung der Benutzungspflicht positiv sehen, allein schon deshalb, weil die Kommunen dann davon befreit sind, ein sicheres Befahren dieser Wege mit Fahrrädern sicherzustellen. Leider werden aber ehemals benutzugspflichtige Radwege umso intensiver mit Markierungen jeder Art versehen, die sowohl dem Radfahrer wie auch den anderen Verkehrsteilnehmern eine weiterhin bestehende Benutzungspflicht vorgaukeln. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag, eine solche Verfahrensweise zu unterbinden, andernfalls die Behörden wenigstens zu verpflichten, die Befahrbarkeit derart markierter Wege mit Fahrrädern ganzjährig in Sinn der StVO sicherzustellen Die Gefahren, die mit der Benutzungspflicht verbunden sind, werden aber auch in einem solchen Fall nicht beseitigt oder minimiert.
Wie stehen Sie zu dem Antrag u. a. des Verkehrsclubs Deutschland, eine Benutzungspflicht nur für eigenständig geführte Radwege zuzulassen?

30 km/h-Zonen sind vielerorts eingerichtet und haben sich bewährt. Was halten Sie von dem Vorschlag, in die Bestimmungen zu Zonen mit HG =<30 km/h verbindlich den Vorrang des Fahrradverkehrs (nach StVO "Fahrradstrassen") aufzunehmen, aus Bundes- wie auch Landesmitteln des Umwelschutzes die erforderlichen Maßnahmen zu unterstützen und nur in begründeten Fällen eine Abweichung zuzulassen? Für meine Heimatstadt z.B. entstünde so ein äußerst attraktives, mit Blick auf den ökologischen Hintergrund der anstehenden Gartenschau beispielhaftes Radwegenetz..

Ich wünsche Ihnen und Ihrem Team ein erfolgreiches 2008.

Mit freundlichen Grüßen.

Sebastian Kienzl

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kienzl,

sehr geehrter Herr Marten,

sehr geehrter Herr Epple,

da Sie sich alle drei mit der gleichen Thematik an mich gewandt haben, möchte ich Ihnen gerne eine gleichlautende Antwort zukommen lassen, da damit alle Fragen abgedeckt werden müssten:

Die Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat am 6. Dezember 2007 ein Positionspapier zur Verkehrssicherheit entwickelt, das sich mit den unterschiedlichsten Themen aus diesen Bereichen befasst und dessen Forderungen ich mich anschließe.

Unter anderem enthält das Papier auch den Punkt: *Mehr Sicherheit für Radfahrer - Fahrradwege ausbauen und sichtbar markieren.*

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion spricht sich dafür aus, zur Verbesserung der Sicherheit von Fahrradfahrern innerörtliche Radfahrwege an Kreuzungen durch das Auftragen roter Farbe und durch zusätzliches Auftragen des Symbols „Fahrradfahrer“ deutlich zu markieren.

Darüber hinaus sprechen wir uns dafür aus, dass Aufstellflächen für Fahrradfahrer vor Lichtzeichenanlagen und Kreuzungen zum besseren Schutz der Radfahrer um einige Meter vor die Haltelinie des motorisierten Verkehrs vorverlegt werden. Dadurch haben Kraftfahrer die Fahrradfahrer deutlich im Blick beziehungsweise kommen beim Rechtsabbiegen gar nicht erst auf „Kollisionskurs“ mit den Radfahrern. So können insbesondere Rechtsabbiegerunfälle durch den toten Winkel im Rückspiegel der Kraftfahrzeuge vermieden werden.

Nach geltender Rechtslage müssen Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit dem Fahrrad Gehwege benutzen, dürfen also nicht auf Radwegen fahren. Ab dem vollendeten achten Lebensjahr bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen sie Gehwege benutzen, das heißt, sie haben die Wahl zwischen Gehweg oder Fahrbahn bzw. Radweg (StVO § 2 Abs. 5). Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion spricht sich dafür aus, diese Regelung zu ändern, und zwar folgendermaßen:

Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit dem Fahrrad wahlweise Gehwege oder Radwege benutzen. Ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr dürfen sie Gehwege benutzen, das heißt, sie haben die Wahl zwischen Gehweg oder Fahrbahn bzw. Radweg (StVO § 2 Abs. 5).

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion spricht sich in diesem Zusammenhang dafür aus, durch eine Änderung der StVO in diesen Fällen einer ebenfalls Fahrrad fahrenden Begleitperson die Benutzung des Gehwegs zu gestatten, um sich aus Sicherheitsgründen in der Nähe des minderjährigen Radfahrers aufhalten zu können. Die Fahrradfahrer sind hierbei zu besonderer Rücksichtnahme gegenüber den Fußgängern verpflichtet und haften bei durch ihr Verhalten entstandenen Schäden.“

Eine Benutzungspflicht nur für eigenständig geführte Radwege lehne ich ab.

Ferner fordert die Union mit ihrem Papier: *Fahrradunfälle vermeiden – Maß der Selbstgefährdung reduzieren.*

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die zunehmende Attraktivität dieser umweltfreundlichen und zugleich klimaschonenden Art der Fortbewegung.

Leider sind bei vielen Fahrradfahrern jedoch häufig erhebliche Verkehrsverstöße zu beobachten, so insbesondere das Fahren bei auf „Rot“ geschaltete Lichtzeichenanlagen und das Fahren ohne Licht bei Dämmerung und Dunkelheit.

Auch befinden sich viele Fahrräder in einem verkehrswidrigen Zustand, wie beispielsweise nicht funktionstüchtige Bremsen und fehlende Reflektoren.

Die CDU/CSU-Fraktion fordert daher die für die Verkehrsüberwachung zuständigen Behörden auf, den Kontrolldruck auf Radfahrer diesbezüglich deutlich zu erhöhen.

Zugleich empfehlen wir allen Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern, beim Neukauf eines Fahrrades sich für eines mit einem Nabendynamo zu entscheiden. Mit einem solchen Fahrrad kann ohne jede Schwierigkeiten den ganzen Tag über mit Licht gefahren werden. Radfahrer werden so im Straßenverkehr besser gesehen – ein deutlicher Beitrag für mehr Verkehrssicherheit auf unseren Straßen.

Darüber hinaus fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf, speziell auf Fahrradfahrer abgestimmte Verkehrssicherheitskampagnen durchzuführen.

Das Tragen von Fahrradhelmen kann bei einem Verkehrsunfall schwere Verletzungen im Kopfbereich vermeiden. Fahrradhelme tragen daher erheblich zum Schutz der eigenen körperlichen Unversehrtheit bei. Sie stoßen bei immer mehr Fahrradfahrerinnen und -fahrern auf eine hohe Akzeptanz.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion empfiehlt daher allen Fahrradfahrerinnen und -fahrern, im Straßenverkehr grundsätzlich einen Fahrradhelm zu tragen. Gleiches gilt für das Tragen fluoreszierender und heller Kleidung, insbesondere bei schlechtem Wetter und in der dunklen Jahreszeit.

In dieser Hinsicht sollte auch die Verkehrssicherheitsarbeit des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, des DVR sowie der Verkehrswachten ständig verbessert werden.“

Auch, wenn wir wahrscheinlich wieder nicht in allen Punkten einer Meinung sein werden, hoffe ich, meinen Standpunkt nun eindeutig dargestellt zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Raab, MdB

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kienzl,

sehr geehrter Herr Marten,

sehr geehrter Herr Epple,

da Sie sich alle drei mit der gleichen Thematik an mich gewandt haben, möchte ich Ihnen gerne eine gleichlautende Antwort zukommen lassen, da damit alle Fragen abgedeckt werden müssten:

Die Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat am 6. Dezember 2007 ein Positionspapier zur Verkehrssicherheit entwickelt, das sich mit den unterschiedlichsten Themen aus diesen Bereichen befasst und dessen Forderungen ich mich anschließe.

Unter anderem enthält das Papier auch den Punkt: *Mehr Sicherheit für Radfahrer - Fahrradwege ausbauen und sichtbar markieren.*

"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion spricht sich dafür aus, zur Verbesserung der Sicherheit von Fahrradfahrern innerörtliche Radfahrwege an Kreuzungen durch das Auftragen roter Farbe und durch zusätzliches Auftragen des Symbols "Fahrradfahrer" deutlich zu markieren.

Darüber hinaus sprechen wir uns dafür aus, dass Aufstellflächen für Fahrradfahrer vor Lichtzeichenanlagen und Kreuzungen zum besseren Schutz der Radfahrer um einige Meter vor die Haltelinie des motorisierten Verkehrs vorverlegt werden. Dadurch haben Kraftfahrer die Fahrradfahrer deutlich im Blick beziehungsweise kommen beim Rechtsabbiegen gar nicht erst auf "Kollisionskurs" mit den Radfahrern. So können insbesondere Rechtsabbiegerunfälle durch den toten Winkel im Rückspiegel der Kraftfahrzeuge vermieden werden.

Nach geltender Rechtslage /müssen/ Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit dem Fahrrad Gehwege benutzen, dürfen also nicht auf Radwegen fahren. Ab dem vollendeten achten Lebensjahr bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr /dürfen/ sie Gehwege benutzen, das heißt, sie haben die Wahl zwischen Gehweg oder Fahrbahn bzw. Radweg (StVO § 2 Abs. 5). Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion spricht sich dafür aus, diese Regelung zu ändern, und zwar folgendermaßen:

Kinder bis zum vollendeten _zehnten_ Lebensjahr dürfen mit dem Fahrrad wahlweise Gehwege oder Radwege benutzen. Ab dem vollendeten _zehnten_ Lebensjahr bis zum vollendeten _zwölften_ Lebensjahr dürfen sie Gehwege benutzen, das heißt, sie haben die Wahl zwischen Gehweg oder Fahrbahn bzw. Radweg (StVO § 2 Abs. 5).

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion spricht sich in diesem Zusammenhang dafür aus, durch eine Änderung der StVO in diesen Fällen einer ebenfalls Fahrrad fahrenden Begleitperson die Benutzung des Gehwegs zu gestatten, um sich aus Sicherheitsgründen in der Nähe des minderjährigen Radfahrers aufhalten zu können. Die Fahrradfahrer sind hierbei zu besonderer Rücksichtnahme gegenüber den Fußgängern verpflichtet und haften bei durch ihr Verhalten entstandenen Schäden."

Eine Benutzungspflicht nur für eigenständig geführte Radwege lehne ich ab.

Ferner fordert die Union mit ihrem Papier: *Fahrradunfälle vermeiden – Maß der Selbstgefährdung reduzieren.*

* *

"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die zunehmende Attraktivität dieser umweltfreundlichen und zugleich klimaschonenden Art der Fortbewegung.

Leider sind bei vielen Fahrradfahrern jedoch häufig erhebliche Verkehrsverstöße zu beobachten, so insbesondere das Fahren bei auf "Rot" geschaltete Lichtzeichenanlagen und das Fahren ohne Licht bei Dämmerung und Dunkelheit.

Auch befinden sich viele Fahrräder in einem verkehrswidrigen Zustand, wie beispielsweise nicht funktionstüchtige Bremsen und fehlende Reflektoren.

Die CDU/CSU-Fraktion fordert daher die für die Verkehrsüberwachung zuständigen Behörden auf, den Kontrolldruck auf Radfahrer diesbezüglich deutlich zu erhöhen.

Zugleich empfehlen wir allen Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern, beim Neukauf eines Fahrrades sich für eines mit einem Nabendynamo zu entscheiden. Mit einem solchen Fahrrad kann ohne jede Schwierigkeiten den ganzen Tag über mit Licht gefahren werden. Radfahrer werden so im Straßenverkehr besser gesehen – ein deutlicher Beitrag für mehr Verkehrssicherheit auf unseren Straßen.

Darüber hinaus fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf, speziell auf Fahrradfahrer abgestimmte Verkehrssicherheitskampagnen durchzuführen.

Das Tragen von Fahrradhelmen kann bei einem Verkehrsunfall schwere Verletzungen im Kopfbereich vermeiden. Fahrradhelme tragen daher erheblich zum Schutz der eigenen körperlichen Unversehrtheit bei. Sie stoßen bei immer mehr Fahrradfahrerinnen und -fahrern auf eine hohe Akzeptanz.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion empfiehlt daher allen Fahrradfahrerinnen und -fahrern, im Straßenverkehr grundsätzlich einen Fahrradhelm zu tragen. Gleiches gilt für das Tragen fluoreszierender und heller Kleidung, insbesondere bei schlechtem Wetter und in der dunklen Jahreszeit.

In dieser Hinsicht sollte auch die Verkehrssicherheitsarbeit des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, des DVR sowie der Verkehrswachten ständig verbessert werden."

Auch, wenn wir wahrscheinlich wieder nicht in allen Punkten einer Meinung sein werden, hoffe ich, meinen Standpunkt nun eindeutig dargestellt zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Raab, MdB

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